@d_kuehn schrieb: Weiterhin propagiert Wellpass, dass von der monatlichen Gebühr 15 EUR zzgl. USt auf Präventionskurse entfallen würden, die nach § 3 Nr. 34 steuerfrei wären. Ist unseres Erachtens aber auch heikel. Wellpass ist wie meistens jeder andere Anbieter von Sachbezugsleistungen darauf angelegt, dass man den steuer- /sv-freien Sachbezugswert von 50,- EUR nicht überschreitet. AG-Anteil und AN-Anteil sind dementsprechend schon aufgeteilt. Somit spielt es keine Rolle, ob da Präventionskurse enthalten sind die auch steuer-/sv frei wären. Es wird nur kompliziert, wenn man durch weitere Sachbezüge im gesamten über die 50,- EUR Grenze kommt. Ich persönlich finde es immer ehrenwert, wenn der AG die p.St. und die SV-Abgaben übernehmen will. Kommt er auf ca. 70% Abgaben obendrauf. Dann kann er gleich dem Mitarbeiter die 50,- EUR als Nettolohn geben und der Arbeitnehmer hat wenigstens was für seine RV gemacht und für den Fall des Arbeitslosigkeit und es kostet kaum mehr.
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