Hallo Florian_S, ja, genau. Voraussetzung für den Einsatz des Automatisierungsservice Rechnungen ist die Nutzung einer Offenen Posten Buchführung. Hintergrund ist, dass neben dem Inhalt (z.B. Artikelbezeichnungen) der Rechnung auch die Historie der Rechnungsbuchungen zum Geschäftspartner verwendet wird, um möglichst gute Ergebnisse zu erreichen. Voraussetzung ist dafür derzeit, dass bei der Buchführung mit offenen Posten gebucht wird. >>Das heißt, dass jene Bestände, die als Einnahmenüberschussrechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gebucht >>wurden/werden für den Automatisierungsservice Rechnungen (ASR) nicht in Betracht kommen, oder? Bestände nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, bei denen nur die Bank gebucht wird, sind nicht grundsätzlich ungeeignet. Ein Umsetzungszeitpunkt eines „Automatisierungsservices Bank“ für solche Bestände ist aber noch offen. Mit einem „Automatisierungsservice Bank“ für Bestände mit OPOS-Buchführung sind wir gerade mit SKR 03 und 04 in der Pilotphase. Wir gehen davon aus, dass für als sicher gekennzeichnete Vorhersage mindestens 3 Buchungszyklen vorhanden sein sollten. D.h. z.B., dass bei einem Geschäftspartner bereits 3 Rechnungen zum gleichen Sachverhalt gebucht wurden. Auch unabhängig vom Automatisierungsservice Rechnungen kann es vorteilhaft sein, OPOS für EÜR-Mandate zu nutzen, z.B. wenn das elektronische Bankbuchen in Kanzlei-Rechnungswesen genutzt werden kann. Gruß Sabine Popp
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