Hallo, @Chrissi2 schrieb: Hallo, ich habe im Dezember die Arbeitsbescheinigungen für die Mitarbeiter welche im Dezember austreten über "Mitarbeiter / DÜ Arbeitsbescheinigung" vorab erstellt (Beschäftigungsende war eingegeben). Anfang Januar kamen von den Mitarbeitern die ersten Anrufe, das beim Arbeitsamt noch keine Arbeitsbescheinigung eingegangen ist. Ich hab es dann nochmal mit der Dezember Lohnabrechnung gemacht und bei "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung bereitstellen" einen Haken gesetzt. Beim Protokoll das mit der Lohnauswertung erstellt wurde war auch tatsächlich nur das Datum an dem die Abrechnung übermittelt wurde angegeben. Weiß jemand was hier schief gelaufen ist? Ich muss jetzt wieder eine Arbeitsbescheinigung erstellen, für diesen Mitarbeiter endet das Krankengeld und beginnt das Arbeitslosengeld. Ich habe jetzt alles eingeben und wieder über "Mitarbeiter / DÜ Arbeitsbescheinigung" erstellt. Kann ich jetzt irgendwie prüfen ob es dieses mal übermittelt wurde? War denn der Dezember schon abgerechnet, als die Übermittlung per DÜ-Mitarbeiterbescheinigung angestoßen wurde? Neue Leitlinien der BA sagen, dass der letzte Monat der Beschäftigung (vollständig) abgerechnet sein muss und dann erst die § 312 Bescheinigung erstellt werden darf. Datev hat in den Lohnprogrammen die entsprechenden Änderungen bereits Ende 2024 vorgenommen, so dass die Vorabübersendung über DÜ-Mitarbeiterbescheinigung nicht mehr funktioniert.
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