Der Antrag der Neustarthilfe schließt einen weiteren Antrag auf UB III aus, richtig. Den Mandanten, die wenig bis keine Fixkosten haben, empfehle ich die Neustarthilfe. Der Referenzumsatz ist ja schnell errechnet. Bei den Mandanten bin ich auch sehr sicher, dass sich am Ende die ÜB III nicht als vorteilhafter herausstellt. Auch hier weise ich darauf hin, dass die Umsätze März bis Juni Prognosen darstellen und die Möglichkeit besteht, die Neustarthilfe teilweise zurück zu zahlen. Die Grenzfälle sind hier natürlich arbeitsintensiver. Das wird auch berechnet, unabhängig davon, ob ein ÜB III-Antrag erfolgt oder nicht. Am Ende muss der Mandant entscheiden. Das Risiko der Rückzahlung hängt ja in beiden Fällen von den tatsächlichen Umsätzen der nächsten vier Monate ab. Da gibt es Mandanten, die hier volles Risiko gehen, sprich Umsatz nahe null. 🙂
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