Schnell ist er ja, der Support. Hier die Antwort: Hallo Herr Stippe, Die Modelle müssen Sie selbst einschränken. Die Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger regelt die vertraglichen Verschwiegenheitspflichten von Langdock und den weiteren Mitwirkenden. Sie enthält keine Liste zulässiger oder unzulässiger Modelle und ist kein technischer Modellfilter. Welche Modelle in Ihrem Workspace zur Verfügung stehen, legen Ihre Workspace-Admins in den Einstellungen fest: Öffnen Sie die Einstellungen und wählen Sie im Bereich „Workspace“ den Punkt „Modelle“. Schalten Sie dort die Modelle ab, die Sie nicht zulassen möchten. Abgeschaltete Modelle können Ihre Nutzer danach nicht mehr auswählen. Für einige Modelle, die im Hintergrund laufen (zum Beispiel die Embedding-Modelle für die Dokumentensuche), gibt es in den Einstellungen keinen Schalter. Welche Modelle für Ihre Kanzlei nach § 203 StGB zulässig sind, ist eine rechtliche Bewertung, die wir nicht für Sie vornehmen können. Informationen zu unseren Unterauftragsverarbeitern und Sicherheitsmaßnahmen finden Sie unter trust.langdock.com. Die zentrale Aussage habe ich mal gefettet. Stellt sich nun die Frage, ob EU-gehostet = § 203-konform?
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