abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überbrückungshilfe III Onlineportal

25
letzte Antwort am 15.03.2021 13:02:04 von stbberlin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AHopf
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 26
2776 Mal angesehen

Geht schon wieder lustig los...wenn man speichern will und mit der Seite noch nicht fertig ist, weil gerade jemand anruft, gehts nicht, da vor dem "Senden" bitte korrigieren..wenn man dann nach 5 min wieder rein will..rausgekickt-Neuanmeldung-alle Zahlen von der Seite weg. Also erstmal immer alle Monate 1 Position  ausfüllen und die Häkchen setzen und speichern.

Habe ich nun gemacht, bloss dass plötzlich die Positionen unter 4.Abschreibungen und 15.Werbung weg sind..die Zahlen blass und man neu auswählen soll...aber eben die P. nun fehlen.

Neustarthilfe soll ab nächste Woche kommen...hoffe nun auch übers Portal

Was für ein Durcheinander...

AHopf
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 26
2752 Mal angesehen

die Reihenfolge der Kostenpositionen hat sich innerhalb einer Stunde auch geändert..bin mal gespannt wann sie es checken

0 Kudos
AHopf
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 26
2662 Mal angesehen

sind wieder alle Positionen da

0 Kudos
oliverbrandl
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 26
2639 Mal angesehen

Bei mir fehlen die Positionen 4 (AfA), 14 und 15 (lt. FAQ 2.4), wo sind die hingekommen ? Ein Trauerspiel !

0 Kudos
AHopf
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 26
2627 Mal angesehen

also bei mir sind die vor ner halben Stunde wieder da gewesen...1.-21. -gerade geschaut..sind da

0 Kudos
Kaefer
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 26
2501 Mal angesehen

Und heute morgen gibt es wieder nur noch die Nr. 1-13...das macht so keinen Spaß

0 Kudos
jewokw
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 26
2442 Mal angesehen

Gestern die Abschreibung in den Antrag eingetragen.

Heute steht nur noch der Betrag in den Fixkosten und "Auswählen".

Auswahlmöglichkeit für Abschreibung ist verschwunden... 

 

 

Gem. FAQ wohl nur noch Abschreibung für Waren im Einzelhandel möglich. 

Das war gestern noch anders.

 

Ich fasse das alles nicht.

0 Kudos
jewokw
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 26
2438 Mal angesehen

 

lt. FAQ Stand 12.02.2021 09:32 Uhr

 

 

"4. Handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages, wobei für das Gesamtjahr ermittelte Abschreibungsbeträge pro rata temporis auf den jeweiligen Förderzeitraum anzupassen sind."

 

 

Seit wann Warenbestände im Einzelhandel zum Anlagevermögen gehören ist mir auch nicht geläufig.

0 Kudos
oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 9 von 26
2432 Mal angesehen

Schau mal in Anlage 2 zur FAQ. Dort wird das Prozedere der Warenabschreibung erläutert.

0 Kudos
jewokw
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 26
2408 Mal angesehen

Es gibt nur derzeit nicht die Auswahlmöglichkeit für "Abschreibungen" bei den Fixkosten.

 

Modernisierungsaufwendungen sind derzeit auf verschwunden.

 

Es ist zum k...

0 Kudos
diplodocus
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 26
2303 Mal angesehen

1 Tag gebraucht. Ich komm nicht mal bis

Zur Abschreibung. Was sind eigentlich Soloselbständige. Müssen die jetzt den

geringfügig Beschäftigten entlassen.?

Programmieren 1. Semester.

Auszahlung erstmals im April?? (Nicht 2020 sondern 2021).

Was soll der ganze Unsinn ? Werden da 5000

Mitarbeiter eingestellt um in 20 Jahren das

Durcheinander zu prüfen ?

alexandereckel
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 26
2238 Mal angesehen

Wir haben heute auch den ersten Antrag erstellt. Sehr mühsam war es.

Dann endlich die letzte Seite im Portal. Die PDF-Dateien wurden erstellt. Mit recht guter Laune dann den Antrag gedruckt.
Als wir die Überschrift gesehen haben, ging die gute Laune gleich wieder in den Keller.

 

Elektronisches Antragsprogramm auf Gewährung der Überbrückungshilfe
2. Phase des Überbrückungshilfeprogramms des Bundes (Fördermonate September bis Dezember 2020)
(„Überbrückungshilfe Corona“)
Antrag auf Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen

 

Es wird sicher trotzdem klappen, aber es sieht halt nicht gerade professionell aus und wir Steuerberater übergeben dieses Produkt unseren Mandanten.

 

jewokw
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 26
2017 Mal angesehen

@alexandereckel 

 

Das habe ich auch gerade entdeckt. Es ist unfassbar.

Wer gibt so etwas frei?

 

 

0 Kudos
oliverbrandl
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 26
1943 Mal angesehen

Und wie soll man mit den unbestimmten Begriffen umgehen: ,,notwendige" Instandhaltungen, aber keine Renovierungen ? Wer beurteilt das ? Doch nur der Unternehmer, oder ? Gefährdung der Aufrechterhaltung des Betriebes bei den Fixkosten: Auch das kann doch nur der Unternehmer beurteilen , oder ?  Soll er - falls zulässig- einseitig kündigen, um z.B. in günstigere Mieträume zu ziehen ? Das ist praxisfremd, kann doch jetzt kaum einer ernsthaft tun... Oder meint Tz. 2.4. der FAQ im 4. Absatz , daß solche (u. U. nach dem 1.1.21 reduzierte) Kosten auch angesetzt werden dürfen , selbst wenn einseitige Kündbarkeit/Veränderbarkeit und keine Gefährdung der Aufrechterhaltung der betrieblichen Tätigkeit vorliegen , der Unternehmer aber nicht gehandelt hat ?

0 Kudos
merchantofdoubt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 15 von 26
1911 Mal angesehen

Hier mal eine kurze Einschätzung:

Notwendige Instandhaltungen = alles was Sie machen müssen, damit das Wirtschaftsgut weiter nutzbar ist. Beispielsweise alles was notwendig wäre, um ein Fahrzeug zu den TÜV zu bekommen. Renovierungen wären deutlich umfassender. Sie lassen einen neuen Motor einbauen, damit ihr PKW schneller fährt. 

 

Der vierte Absatz besagt, grundsätzlich ist auf den Stand vom 01.01.2021 abzustellen, Ausnahme es kommt zu Kostenreduktionen. Mieterhöhungen danach werden nicht berücksichtigt. Mietminderungen müssen aber berücksichtigt werden.  

juliab_
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 26
1733 Mal angesehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ich habe bislang noch keinen Antrag auf ÜIII erstellt, werde aber natürlich laufend von den Mandanten nach dem voraussichtlichen Zeit-/Kostenaufwand gefragt.

 

Kann jemand von den schon erfahrenen Antragstellern vielleicht schon eine Prognose über den voraussichtlichen Zeitaufwand stellen? Von den unvorhersehbaren Technik-Problemen mal abgesehen....

 

Vielen Dank!

 

Viele Grüße

 

Julia Biermann

0 Kudos
oaausb69
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 26
1701 Mal angesehen

 

Das hängt natürlich immer vom Einzelfall bzw. der Unternehmensgröße ab. Wie viele Positionen mit Fixkosten gibt es? Liegt ein Sonderfall wie Einzelhandel oder Veranstaltungswirtschaft vor? Und und und...

 

Grundsätzlich aber erst mal die Frage: Wurden für die Mandanten schon Anträge auf Ü-Hilfe II gestellt? Falls ja, vereinfacht das die Sache auch zeitlich. Falls nein: Erstmal eine Stunde einplanen für das zusammentragen und eingeben der Stammdaten. Vorher 50 Seiten FAQ lesen, wenn man nicht schon aufgrund der anderen Programme "im Thema" steht. 

 

Konkret:

Ich habe für ein mittelgroßes Mandat, für das auch schon ein Antrag auf Ü-Hilfe II gestellt wurde, etwa drei Stunden gebraucht. Da konnte ich aber die Aufstellung mit den Fixkosten fast 1:1 übernehmen. Bei einem anderen Mandat fange ich "bei Null" an, da bisher kein Antrag gestellt wurde. Das wird deutlich länger dauern.

Arnd05
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 18 von 26
1646 Mal angesehen

Parademandat:

2 GmbH`s, durch familiäre Verbindungen als Verbundene Unternehmen zu sehen.

Die eine GmbH hat im September 2019 eine Fremdunternehmen im Ganzen übernommen.

Daher keine Neugründung, sondern Zahlen des Rechtsvorgängers.

Textileinzelhandel.

Investitionen in IT- Onlinehandel.

 

Jetzt mal selbst überlegen, was da so zu machen ist; von dem Vorhandensein evtl. Vergleichszahlen des Rechtsvorgängers für die Monate 1-6/2019 mal ganz abgesehen.

 

Beratungsgespräche zu den Afa des UV (Winterware) sowie speziellen Fragen, da die IT Investitionen zu Teilen noch von anderen Programmen gefördert werden.

 

...und am Ende natürlich die Fixkostenkalkulation von 2 GmbH`s, die man kumulieren muss.....

 

....ich denke übers Auswandern nach...!!!

 

Im Ernst: unter 20 Stunden all in wird das nicht zu machen sein, da ist die eigentliche Antragstellung im Portal von vollkommen untergeordneter Bedeutung.....

 

...und der Mandant wird durch seine Verlagerung in den Onlinehandel evtl. die 30% Hürde auch mal nicht knacken.

 

toller Beratungsansatz.......

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 19 von 26
1401 Mal angesehen

Aaargh!

 

Ich möchte mich bei den Programmierern des BMWi einmal ganz herzlich dafür bedanken, daß wenn man das Häkchen für die Auswahl vergisst, ob man die tatsächlichen Umsätze oder den Jahresdurchschnitt verwenden möchte, der Hinweis darauf erst kommt, wenn man die Seite wechseln möchte.

 

Setzt man dann dieses zwingend erforderliche Häkchen, löscht die Seite zuverlässig alle Umsatzeingaben, die man vorher erfasst hat.

 

Ein wirklich sympathischer Programmierkniff! Famos!

 

#ragequit

Live long and prosper!
Seeler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 20 von 26
1273 Mal angesehen

Moin,

 

anbei zur Info in die Runde:

 

Corona-Hilfen wegen Betrugs gestoppt: Fast alle Zahlungen liegen auf Eis.

 

Wie auch immer sich Betrüger als prüfende Dritte registieren lassen konnten ? 

 

Leider sind unsere Mandanten jetzt wieder die Leidtragenden. 

 

Vg 

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 21 von 26
1213 Mal angesehen

Dazu gab es ja schon diese schmollende Kurzmitteilung des BMWi:

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textfragmente/teaser-pm-20210305.html

 

Die datiert auf den 05.03. und damit löst sich dann auch meine Verwunderung auf, daß wir seit diesem Datum keine Abschlagsbescheide mehr erhalten haben.

 

Die grundsätzliche Bearbeitung der Anträge läuft aber unverändert weiter und das sogar recht zügig. Gestern habe ich einen Bewilligungsbescheid innerhalb von 60 Minuten nach Upload des Antrags erhalten, obwohl es sich um einen guten fünfstelligen Betrag handelte.

Live long and prosper!
0 Kudos
jafrasch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 22 von 26
1125 Mal angesehen

Was mich im Moment mal wieder massiv an dem Portal nervt:

 

- Laggy AF. Mitten in der Eingabe ist wieder diese tolle Animation zu sehen und das mehrere Minuten lang.

- Wozu ist den seit neuesten dieser Eintrag "Pulse" einer jeden Formularseite? Darf ich mir jetzt im Programm Notizen machen?

- immer noch kein *.xml Import bei ÜB3

- Antworten auf Fragen von der Antragsprüfung können nicht gespeichert werden oder sauber gedruckt werden. An die Email senden geht auch nicht. Also WIN+Shift+S for the win!

- Die UI ist Schande: Die Feldsprünge sind nicht logisch (Tab drücken für das nächste Eingabe Feld? Nein, der Marker springt einfach irgendwo hin) und die Eingabe umständlich: Für jeden Monat muss ich die Posten manuell selektieren anstatt alles einfach (Excel-Style) das einfach in zahlen und Spalten.
- usw.

 

Mein Rage Quit Counter aktuell: 42+ 

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 23 von 26
1097 Mal angesehen

Volle Zustimmung!

 

Abgesehen davon scheinen die Abschläge wieder zu laufen. Habe soeben sechzehn Abschlagsbescheide auf einmal bekommen!

 

Edith sagt: Hier auch schon die passende Mitteilung des BMWi:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210312-erklaerung-zu-corona-hilfen-abschlagszahlungen-starten-heute-wieder.html

Live long and prosper!
0 Kudos
stbberlin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 24 von 26
1020 Mal angesehen

Ja, die Abschläge werden wohl wieder gezahlt....

 

Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage eine Einschätzung/Meinung geben:

mein Mandant hat Ü3 für die Monate Jan-Juni beantragt und auch schon einen Abschlag erhalten. Nun hat er einen Käufer gefunden, der den Laden zum 01.05. übernehmen würde.

In den FAQ´s ist zu lesen:

Die Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn der Antragssteller seine Geschäftstätigkeit vor dem 30. Juni 2021 dauerhaft einstellt. 

 

Heißt das, er muss dann die ganze Ü3 zurückzahlen oder nur die Ü3 für Mai und Juni???

0 Kudos
jafrasch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 25 von 26
910 Mal angesehen

So wie ich das sehe, ist das komplett zurückzuzahlen.

 

In 5.6 steht aber auch:

 

 

Unternehmen, die zwar vor dem 1. Mai 2020 gegründet, aber nach diesem Stichtag verkauft/umgewandelt/aufgespalten wurden, sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern das Unternehmen in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang fortgeführt wird. Zur Ermittlung der Umsatzrückgänge ist in einem solchen Fall auf die Unterlagen des Rechtsvorgängers (USt-VA etc.) abzustellen. Bei Unternehmensfortführung in geringerem Umfang sind entsprechende Kürzungen vorzunehmen. 

 

 

D.h. vermutlich wäre eine Gesamtrechtsnachfolge unschädlich. Ein Asset Deal eher schon.

 

Also ein Fall für die pauschalen Aussagen und das FAQ Bingo der Hotline...

0 Kudos
stbberlin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 26 von 26
857 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Einschätzung.

Ich geh dann mal Bingo spielen....

0 Kudos
25
letzte Antwort am 15.03.2021 13:02:04 von stbberlin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage