das mit der 100% Arbeitskraft ist eine Vereinbarung zwischen GF und GmbH, kann Ihnen egal sein. Wenn er tatsächlich Alleingesellschafter ist, ist er sv-frei. Wenn er sv-rechtlich nicht als AN gilt, hat er keinen gesetzlichen Anspruch auf AG-Zuschuss, dementsprechend bekommt er da nichts, wenn es nicht vertraglich festgelegt ist. Wenn es eine vertragliche Regelung gibt, ist das ein ganz normaler steuerpflichtiger Gehaltsbestandteil. Wenn er bereits einen Hauptjob hat, ist er in der GmbH mit StKl 6 abzurechnen. Welche KV er hat, kann Ihnen rein für die Abrechnung ebenfalls egal sein.
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