Hallo zusammen, wir haben einem Mitarbeiter, bei vermeintlichem Austritt den Resturlaub bereits abgegolten Nun bleibt er doch und ich muss die Abgeltung wieder rückabwickeln.
Reicht es aus, wenn ich die Lohnart 4060 und den Betrag dann ins MINUS setzte?
LG Monika
Gelöst! Gehe zu Lösung.
ja, in dem Monat, in dem er es bekommen hat. nicht im aktuellen Monat.