Den Fall hatte ich auch schon mal, 2 x zum gleichen Verstorbenen: Beim ersten Mal (Urlaubsabgeltung, ein paar Monate nachträgliches Gehalt lt. Vertrag) ging alles an die Witwe, die das an die Kinder weiter zahlen wollte, was die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ihr in der EStErklärung gekürzt hätte. Sie hat sich aber damit über den Jahreswechsel Zeit gelassen, und insgesamt 2 Jahre nach Auszahlung dann über den Nachlassverwalter gefordert, das müsste alles rückabgewickelt werden und jedem Erben der entsprechende Anteil abgerechnet werden, weil ihre Kita-Gebühren aufgrund der höheren Einkünfte gestiegen waren. Was natürlich, vor allem so viel später, nicht möglich war. Sie hat es dann wohl anders geregelt. Dann kamen noch nachträgliche Sonderzahlungen dazu nach Jahresabschluss, da habe ich dann verlangt, dass der Nachlassverwalter mir alle notwendigen Daten aller Erben mitteilt sowie, wer wieviel bekommen soll, damit das nicht noch mal falsch läuft. Und dann hab ich jeden Erben einzeln abgerechnet.
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