Vor zwei Jahren hatten wir (wieder) alle Mandanten mit e-mail-Kommunikation diesbezüglich schriftlich aufgeklärt und ergänzend mündlich nachbefragt. Wir hatten ca. ein halbes Jahr später bei den 90% nachgehakt, von welchen überhaupt keine aktive Resonanz zu verzeichnen war. Viele sagten, es sei zwar toll, was technisch möglich wäre, der Großteil jedoch wünschte sich nach einer Übergangsphase sogar wieder, dass wir die e-mail-Anlagen nicht mehr mit Passwort verschlüsseln sollen, da dies umständlich für sie wäre. Andere wiederum waren der Meinung, wenn jemand gezielt ihre Daten möchte, wären diese leicht in Besitz zu nehmen. Ferner lagen die Aussagen auch im Bereich von "ist mir wurscht" bis "ich habe nichts zu verbergen". KEIN Mandant wünschte sich bis heute eine Verschlüsselung oder Rückkehr zu passwortgeschützten Dateien oder Anhängen. Wir werden wohl in unserem nächsten Kanzleirundschreiben dieses Thema nochmals aufgreifen und überlegen, ob es Sinn macht, uns den unverschlüsselten e-mail-Verkehr von unseren Mandanten legitimieren zu lassen. womit ich sehr wohl der Meinung, dass dies bezüglich der Verschwiegenheit abdingbar ist. Die Problematik der "Dritten" sehe ich hier im Wesentlichen bei den Mitarbeiterdaten des Mandanten bei "LOHN"; hier müsste ggf. der Mandant mit seinen Mitarbeitern entsprechende Vereinbarungen treffen, da er m.E. hier in der Verantwortung steht, wenn er die Kanzlei zur Übermittlung der Personalauswertungen legitimiert; zwischenzeitlich werden rund 75% der Personalabrechnungen via e-mail (auf Mandantenwunsch) zugestellt. Auch ohne schriftliche Einwilligung, gefällt mir das Stichwort "Konkludente Einwilligung", im gesamten Kontext, eigentlich sehr gut... Danke für den sehr aufschlussreichen Link, Herr Müller.
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