Hallo, die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 kann nur durch Anwendung des Entstehungsprinzips übermittelt werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Wählen Sie unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. im Register Einmalbezüge/Sonstige Eingaben im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr das Entstehungsprinzip aus. Wechseln Sie unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard und erfassen Sie dort: - In der Spalte NM/JJJJ den Austrittsmonat - In der Spalte PersNr die Personalnummer - In der Spalte BS den Bearbeitungsschlüssel 96 - In der Spalte Wert den Wert 1 Je nachdem, ob Sie die Eingaben im Vormonat oder aktuellen Abrechnungsmonat vorgenommen haben, führen Sie eine Wiederabrechnung oder Erstabrechnung durch. ℹ️Hinweis: Wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde, ist eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip nicht mehr möglich. Sie erhalten dann einen entsprechenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll und das Zuflussprinzip wird automatisch angewandt. Die Lohnsteuerbescheinigung 2019 ist in diesem Fall manuell über Elster zu erstellen.
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