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Lohnsteuerbescheinigung wurde nicht erstellt

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letzte Antwort am 21.10.2020 15:30:43 von Verena_Heinlein
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dfeller
Beginner
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Hallo zusammen,

die Mitarbeiterin (Azubi) bezog seit April 2019 Entgeltersatzleistung, hat bis dahin reguläre steuerpflichtige Auszubildendenvergütung bezogen. Sie schied im Juli 2020 aus, war bis Juli 2020 nicht nochmal tätig.

 

Es wurde in LODAS im April 2019 in Personaldaten-Schnellerfassung-Lasche Beschäftigung-Zuordnung zur Abrechnungsgruppe "Vorwegabrechnung vor Erstabrechnung" eingestellt, um die Daten zur EEL nicht erst zur regulären Lohnabrechnung Ende April zu übermitteln. Die Vorwegabrechnung wurde nicht wieder zurückgestellt auf Erstabrechnung.

 

Für die Mitarbeiterin wurde im Dezember 2019 keine Lohnsteuerbescheinigung 2019 erstellt.

 

Wie kann die Lohnsteuerbescheinigung jetzt noch erstellt werden?

Eine Nachberechnung mit eingestellter Erstabrechnung brachte keinen Erfolg.

 

Vielen Dank für Hilfe und Tipps.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
726 Mal angesehen

Hallo,


die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 kann nur durch Anwendung des Entstehungsprinzips übermittelt werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Wählen Sie unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. im Register Einmalbezüge/Sonstige Eingaben im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr das Entstehungsprinzip aus.

  2. Wechseln Sie unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard und erfassen Sie dort:
    - In der Spalte NM/JJJJ den Austrittsmonat
    - In der Spalte PersNr die Personalnummer
    - In der Spalte BS den Bearbeitungsschlüssel 96
    - In der Spalte Wert den Wert 1

  3. Je nachdem, ob Sie die Eingaben im Vormonat oder aktuellen Abrechnungsmonat vorgenommen haben, führen Sie eine Wiederabrechnung oder Erstabrechnung durch.

ℹ️Hinweis: Wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde, ist eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip nicht mehr möglich. Sie erhalten dann einen entsprechenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll und das Zuflussprinzip wird automatisch angewandt. Die Lohnsteuerbescheinigung 2019 ist in diesem Fall manuell über Elster zu erstellen.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.10.2020 15:30:43 von Verena_Heinlein
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