Hallo zusammen,
die Mitarbeiterin (Azubi) bezog seit April 2019 Entgeltersatzleistung, hat bis dahin reguläre steuerpflichtige Auszubildendenvergütung bezogen. Sie schied im Juli 2020 aus, war bis Juli 2020 nicht nochmal tätig.
Es wurde in LODAS im April 2019 in Personaldaten-Schnellerfassung-Lasche Beschäftigung-Zuordnung zur Abrechnungsgruppe "Vorwegabrechnung vor Erstabrechnung" eingestellt, um die Daten zur EEL nicht erst zur regulären Lohnabrechnung Ende April zu übermitteln. Die Vorwegabrechnung wurde nicht wieder zurückgestellt auf Erstabrechnung.
Für die Mitarbeiterin wurde im Dezember 2019 keine Lohnsteuerbescheinigung 2019 erstellt.
Wie kann die Lohnsteuerbescheinigung jetzt noch erstellt werden?
Eine Nachberechnung mit eingestellter Erstabrechnung brachte keinen Erfolg.
Vielen Dank für Hilfe und Tipps.
Hallo,
die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 kann nur durch Anwendung des Entstehungsprinzips übermittelt werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
ℹ️Hinweis: Wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde, ist eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip nicht mehr möglich. Sie erhalten dann einen entsprechenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll und das Zuflussprinzip wird automatisch angewandt. Die Lohnsteuerbescheinigung 2019 ist in diesem Fall manuell über Elster zu erstellen.