Allgemein gesprochen. Die Kombination von Bilder mit Kindern und Datenschutz, insbesondere in dieser Menge, ist ein sehr heikles Thema. Da hier auch noch Gesichtserkennung verwendet wird, macht die Sache noch schwieriger. Erzeugt die App nicht eine Datenbank mit den Bildern und den Namen? Wenn ja, dann würde ich das nicht mehr unter bearbeiten oder speichern subsumieren. Kein Wunder also, dass der Datenschutzbeauftragte nein sagt. Die Frage, ob genau das erlaubt ist, was Sie vorhaben, kann Ihnen nur der Landesdatenschutzbeauftragte beantworten. Deshalb sollten Sie die Anfrage an diesen senden. Denn der entscheidet am Ende auch, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. PS: Wobei eins sicher ist. Sie müssen sich 100% sicher sein, dass die APP nicht doch etwas an Microsoft sendet. Falls doch etwas auf einem Microsoft Server landet, dann haben Sie einen datenschutzrechtlichen Alptraum.
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