Hallo Zusammen,
mein Mandant möchte seinem Mitarbeiter (Produktion und Vertrieb) gern einen Kurs für therapeutisches Training für Stotterer bezahlen. Geht das? Wäre das eine Betriebsausgabe, wenn man es mit dem Kontakt am Kunden begründet?
Danke für Eure Gedanken!
Sollte im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung möglich sein.
Der Mandant sollte sich eventuell nochmal an die angegebenen Stellen wenden um die genauen Voraussetzungen abzuklären.
Kostenübernahmen für Mitarbeiter sind so gut wie immer Betriebsausgaben. Die zentrale Frage ist, ob der Mitarbeiter die Übernahme der Kosten versteuern muss. Hier wäre die Frage, ob das überwiegende betriebliche Interesse im Vordergrund steht oder ob der Kurs Teil einer Gesundheitsförderung ist. Alternativ kann über eine 37b EStG nachgedacht werden.
Danke erstmal für die Antworten! 🙂
Der Mitarbeiter kommt aus der Ukraine, ein Kurs kostet 2.800,00 Euro und wird bei einem polnischen Unternehmen absolviert. Er wird ca. 5-8 Kurse benötigen. Zur Zeit kann er wirklich schlecht sprechen und damit ist Kundenkontakt ausgeschlossen. Ich glaube ich könnte es so und so auslegen. Aber der Anteil an Gesundheitsförderung sticht wohl mehr ins Auge. Mich stört der steuerfreie Maximalbetrag im Jahr von 600 Euro. Mehr oder weniger ist das ja dann wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Und 37b entfällt aufgrund der Höhe ja dann auch.