abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

DBA Deutschland - Indonesien; Lohnsteuer in Deutschland abführen ab 2024?

2
letzte Antwort am 25.07.2024 11:00:59 von merchantofdoubt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
torsten-kalb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
189 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich rechne einen in Indonesien dauerhaft lebenden Arbeitnehmer, der dort für einen deutschen Arbeitgeber mit Sitz in Berlin aus dem Homeoffice aus arbeitet. Nun gibt es für Einkommen ab 01.01.2024 neue Regelungen.

 

§49 Abs.1 Nr.4 a EStG besagt grob, dass ich das Einkommen in Deutschland versteuern muss, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Indonesien Deutschland ein Besteuerungsrecht zuweist.

Im DBA Art. 23 (2) (in Verb. mit Art 15) lese ich solch ein Zuweisungsrecht nicht heraus. Deutsche Beamtensprache eben. (siehe auch Anhänge)

 

Kann mir jemand sagen, ob ich Lohnsteuer in Deutschland für den in Indonesien lebenden Arbeitnehmer mit indonesischer Staatsbürgerschaft abführen muss oder ob ich ihn weiterhin steuerfrei abrechnen kann?

 

Woher bekomme ich dann eine Steuer-ID und Steuermerkmale? 

Muss ich eigentlich irgendein Dokument dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, damit Indonesien weiß, dass er hier Einkommen bezieht?

Kann ich mich an irgendeine Stelle wenden, die mich bei solchen Fragen rechtlich beraten kann (Das AOK-Expertenforum ist für die SV immer ein guter Anlaufpunkt)?

 

Danke 🙂 Vielleicht weiß der ein oder andere etwas 

 

Grüße

Torsten Kalb

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
126 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten.


Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
merchantofdoubt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
114 Mal angesehen

Entweder zu einem Steuerberater gehen mit internationaler Erfahrung oder nach § 42e EStG eine Anrufungsauskunft zu Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt stellen. 

2
letzte Antwort am 25.07.2024 11:00:59 von merchantofdoubt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage