Liebe Community,
ich rechne einen in Indonesien dauerhaft lebenden Arbeitnehmer, der dort für einen deutschen Arbeitgeber mit Sitz in Berlin aus dem Homeoffice aus arbeitet. Nun gibt es für Einkommen ab 01.01.2024 neue Regelungen.
§49 Abs.1 Nr.4 a EStG besagt grob, dass ich das Einkommen in Deutschland versteuern muss, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Indonesien Deutschland ein Besteuerungsrecht zuweist.
Im DBA Art. 23 (2) (in Verb. mit Art 15) lese ich solch ein Zuweisungsrecht nicht heraus. Deutsche Beamtensprache eben. (siehe auch Anhänge)
Kann mir jemand sagen, ob ich Lohnsteuer in Deutschland für den in Indonesien lebenden Arbeitnehmer mit indonesischer Staatsbürgerschaft abführen muss oder ob ich ihn weiterhin steuerfrei abrechnen kann?
Woher bekomme ich dann eine Steuer-ID und Steuermerkmale?
Muss ich eigentlich irgendein Dokument dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, damit Indonesien weiß, dass er hier Einkommen bezieht?
Kann ich mich an irgendeine Stelle wenden, die mich bei solchen Fragen rechtlich beraten kann (Das AOK-Expertenforum ist für die SV immer ein guter Anlaufpunkt)?
Danke 🙂 Vielleicht weiß der ein oder andere etwas
Grüße
Torsten Kalb
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Entweder zu einem Steuerberater gehen mit internationaler Erfahrung oder nach § 42e EStG eine Anrufungsauskunft zu Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt stellen.