Hallo Community, folgender Sachverhalt: KUG ab April 2020, aber unregelmäßige Arbeitszeiten; Mitarbeiter 2.500,00€ Grundgehalt plus monatliche Provision, die im Folgemonat ausgezahlt wird. 01/2020: 3.000,00 € Provision 02/2020: 3.500,00 € Provision 03/2020: 3.000,00 € Provision insgesamt 9.500,00 € Provision / 3 Monate = 3.166,67 € Durchschnitt Abrechnung April: - Grundgehalt 2.500,00 € (gekürzt nach tatsächlich geleisteten Stunden) - Sollarbeit: 176 Stunden, an verschiedenen Tagen Istarbeit: 96 Stunden Wie setze ich jetzt den Durchschnitt von 3.166,67 € im Lohn an? In den Festbezügen neue Lohnart "Ausfall wg. KUG" i.H.v. 3.166,67 € (Soll-Entgelt und Kürzung) und dann automatische Kürzung für 96 Stunden wie das Grundgehalt? Oder setze ich als Durchschnittsprovision in den Festbezügen (als Sollentgelt und automatische Kürzung) von vornherein 1.727,27 € an (3.166,67 € / 176 Stunden x 96 Stunden) und kürze den Betrag automatisch mit Erfassung der KUG-Stunden? Die Urlaubs- und Krankheitsprovision wird ja auch heruntergerechnet auf die tatsächlichen Urlaubs- oder Krankheitstage und in den Bewegungsdaten erfasst als Ausgleich und nicht der volle Monatsbetrag, also z.B. 3.166,67 €. Für die restlichen 80 Anwesenheitsstunden erarbeitet er ja trotzdem eine Provision. Muss ich noch etwas verrechnen? ich bin ratlos und bei DATEV findet man leider gar nichts dazu. Alle Beispiele sind immer auf 100% KUG und normale Gehälter. Danke Torsten Kalb
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