Manche Bundesländer verschicken Anschreiben an die Grundstückseigentümer. Hier dürfte dann auch das (Einheitswert)Aktenzeichen enthalten sein.
Ansonsten müsste man wissen, was vor der Elster Übermittlung durch den Elster Client an Plausibilitätsprüfungen laufen. Ich vermute mal, das weiß die Finanzverwaltung auch noch nicht so genau (zumal ja auch hier einige Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen).
Ich habe inzwischen auch mal spaßeshalber mit BORIS 'gespielt' ...
... und musste feststellen, dass BORIS auch nicht bundesweit einheitlich ist und, was noch hässlicher ist, in manchen Regionen überhaupt nicht zur Verfügung steht.
Bei diesem 'Spielen mit BORIS' habe ich auf so manche mir selbst gestellte Frage keine Antwort erhalten 😉
Thomas De Maiziere würde hier jetzt vielleicht auch sagen :
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" 😉
Das Thema bleibt spannend !
Diese Schreiben werden meiner Einschätzung nach relativ spät kommen, wären aber sicher eine Hilfe. Trotzdem wäre die Frage interessant, welche Mindestanforderungen für die Vollständigkeit der Daten gegeben sein müssen.
Gruß Karl Hörterer
Aktuell gehen wir davon aus, dass das Einheitswert-Aktenzeichen unabdingbare Voraussetzung Seitens der Finanzverwaltung sein wird.
Im Bereich LuF werden z.B. extra neue Schreiben an die Land- und Forstwirte mit neuen Aktenzeichen versendet.
@vogtsburger
Wenn kein Bodenrichtwert vorliegt, im Zweifel das Finanzamt fragen.
Oder Glück haben (wie Bayern) hier wird kein Bodenrichtwert benötigt.
Hallo zusammen,
hier ist ein Update zum Thema Grundsteuer und zur Startphase fino GrundsteuerDigital.
Viele Grüße
Bernd Meyer
Hallo zusammen,
ich bin der Community noch eine Rückmeldung schuldig bzgl. dem veröffentlichten Mandantenstammdaten-Umfang an der BDO-API. Mittlerweile ist der Mandantenstammdaten-Umfang im DATEV-Developer für Piloten einsehbar. Demnach kann die gesamte Spezifikation der BDO-API im Developer Portal eingesehen werden. Dazu muss im DATEV Developer Portal ein neuer Account per Registrierung angelegt werden. Anschließend wird der Account vonseiten DATEV auf die Spezifikation freigeschaltet. Im Verlauf des Jahres wird die API-Spezifikation auch ohne weitere Freischaltung einsehbar sein. Von dem her empfehle ich allen Anwendern, welche die API-Spezifikation einsehen möchten, sich im DATEV Developer Portal zu registrieren und mir anschließend den vergebenen "Org-Namen" per Nachricht über die Community zukommen zu lassen.
Beste Grüße
Christopher Beard
@d_z_ schrieb:Von NWB gibt es was - hatte mal die eigene Hütte eingegeben. Scheint noch ein Formelfehler drin zu sein - nach Korrektur sah die Berechnung plausibel aus. Die ganzen Tabellen zur Berechnung sind hinterlegt. Mir ging es auch mal darum, überhaupt den Aufwand einschätzen zu können. Ich warte erst mal auf die Elster-Formulare, damit klar ist, was geliefert werden muss. Ist alles schon ein starkes Stück vom Amtsschimmel - eine extrem kurze Frist und 4 Monate zuvor gibt es noch nicht einmal ein offizielles Formular.
... ist die NWB-Arbeitshilfe "Bewertung Grundvermögen Grundsteuer ....xlsx" gemeint ?
... also ich kam mit dieser 'NWB-Arbeitshilfe' leider gar nicht zurecht
(geschützte und ausgeblendete Tabellen, Schutz nicht aufhebbar, Formeln nicht sichtbar, Hyperlinks funktionierten nicht etc.)
Hier in der Community wurde das NWB-Tool schon mehrfach (lobend) erwähnt.
Vielleicht fehlt mir nur noch eine entscheidende kleine Info
Leider habe in der NWB Datenbank keine Anleitung 'for Dummies' entdeckt 😎