Kassen stehen und lassen und Berichte führen, das wird nicht gehen, denn in Deutschland besteht Einzelaufzeichnungspflicht (bisher gibt es nur wenig zu diesem Thema außer dem BFH-Urteil von 1966). Mein Thema ist, dass es zudem oftmals eine Trennung in 7 Prozent und 19 Prozent gibt und, wenn die Entgelte nicht getrennt werden können, dann ist ein Antrag beim zuständigen FA zu stellen. Da kann ich ja gleich sagen, herzlich willkommen liebe BP, wenn ich den Antrag stelle. Wir bleiben bei der Empfehlung für unsere Mandanten umstellen und neue Kassen kaufen, von Herstellern, die gut eingeführt sind und einen guten Namen haben (dazu gehören nicht die Kassen von Metro, Selgros und Co., denn da sind wir als Steuerberater komplett verraten und verkauft, wenn wir Dinge klären wollen). Es ist für das FA so einfach aus formalen Gründen die Buchführung anzugreifen, wenn in diesem Bereich die Grundlagen nicht stimmen - dann geht es direkt in die Vollschätzung, das Risiko will ich nicht übernehmen. In Sachsen macht das dann noch weniger Spaß... Noch ein Hinweis: Nur noch Kassenberichte: Was machen Kassen? Sie sind ein Instrument der Betriebssteuerung - wann, wieviel Umsatz und auch in Instrument gegen Diebstahl. Seit wir bei den Mandanten die Kassen umgestellt haben (2010!) ist der Umsatz um 5-10 Prozent gestiegen, das liegt nicht am Unternehmer, sondern an der Verhinderung des Diebstahls durch das Personal. Die Kasse wird nicht für das FA geschrieben. Mal ganz abgesehen davon, was soll das, unser Job ist auch klar zu machen, dass alle Umsätze anzugeben sind und der Ehrliche nicht der Dumme ist. Was mich dann an den FA nur stört ist, dass der Ehrliche zum Dummen mutiert, wenn hier auch noch zugeschätzt wird. Noch ein Wort: Wieso Sonderafa? Wir müssen alle unsere Technik ständig austauschen und erhalten dafür auch keine Sonderafa, das ist der Lauf unserer schnelllebigen Welt. Was wäre die Alternative, alle Umsätze elektronisch über einen Server der Finanzverwaltung und mit Bon-Zwang. Ab 2019 sind die Kassenberichte ein noch heißeres Eisen, wenn die Kassennachschau sich diese vorlegen lässt und die dann nicht mit dem Geldbestand in der Kasse übereinstimmen. Wenn dem ist, wird sofort zur Außenprüfung übergegangen - na dann viel Spaß mit retrograden Kassenberichten, die alle Angaben beinhalten müssen und auch Kassenzählprotokolle, denn wie will ich sonst nachweisen, dass ich als Steuerpflichtiger gezählt habe.
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