Hallo Community, das Service-Release 11.65 von Lohn und Gehalt steht seit dem 10.06.2021 für Sie wie folgt bereit: Lohn und Gehalt classic / comfort 11.65 per DFÜ und im Download-Bereich Lohn und Gehalt compact 11.65 im Download-Bereich Bitte installieren Sie das Service-Release zeitnah! Gesetzliche Änderungen - Entschädigungszahlungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG): • Entschädigungszahlungen wegen Quarantäne Da bei Entschädigungszahlungen wegen Quarantäne neu angeordnete Quarantäne-Zeiträume ab dem 31.03.2021 nicht auf den 6-Wochen-Zeitraum anzurechnen sind, werden keine DEÜV-Abmeldungen (Grund der Abgabe 30) nach 6 Wochen mehr erstellt. Alle bereits abgemeldeten Arbeitnehmer werden mit der nächsten Lohnabrechnung nach Installation von Lohn und Gehalt 11.65 zum 31.03.2021 wieder angemeldet. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Quarantäne – Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) • Entschädigungszahlungen wegen Kinderbetreuung Bei Entschädigungszahlungen wegen Kinderbetreuung wird ein neuer Anspruch auf die vollen 10 bzw. 20 Wochen (bei Alleinerziehenden) ab dem 28.03.2021 gezählt. Alle bereits abgemeldeten Arbeitnehmer werden mit der nächsten Lohnabrechnung nach Installation von Lohn und Gehalt 11.65 zum 28.03.2021 wieder angemeldet (Grund der Abgabe 10). Für Fehlzeiten ab dem 28.03.2021 werden keine DEÜV-Abmeldungen nach 6 Wochen mehr erstellt, da der Arbeitgeber die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG für die gesamte Bezugsdauer (10 bzw. 20 Wochen) auszahlen muss. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung Gesetzliche Änderungen - Kurzarbeitergeld: • Neue Formulare für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld mit Personalveränderungen Lohn und Gehalt 11.65 enthält die seitens der Bundesagentur für Arbeit erneuerten Formulare für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Neu ist beispielsweise der Andruck von Personalveränderungen auf der Anlage zum Leistungsantrag. Personalveränderungen wie z. B. das Datum der Neueinstellung, Kündigung oder Weiterbildung erfassen Sie auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit bzw. unter Stammdaten | Baulohn | Saison-Kug in der neuen Gruppe Angaben zum Andruck der Personalveränderungen auf Kug-Abrechnungsliste. Die Angaben zur Weiterbildung während Kug gemäß § 106a Abs. 1 SGB III werden sowohl bei der Ermittlung der pauschalierten SV-Erstattung als auch auf der Anlage zum Leistungsantrag berücksichtigt. Beachten Sie bei S-Kug: Die Personalveränderung wird voraussichtlich ab dem Schlechtwetterzeitraum 2021/2022 auf den S-Kug-Formularen ausgegeben. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt • Ein Kug-Antrag/Abrechnungsliste pro Betriebsnummer Wenn in einem Kug-Antrag/Abrechnungsliste Arbeitnehmer aus Beschäftigungsbetrieben mit unterschiedlichen Betriebsnummern enthalten sind, wurde bisher die abweichende Betriebsnummer für die Arbeitnehmer in der Abrechnungsliste ausgewiesen. Ab Lohn und Gehalt 11.65 wird je Betriebsnummer ein eigener Kug-Antrag/Abrechnungsliste erstellt. Dies gilt auch für Nachberechnungen ab 01/2021. Wenn zuletzt für einen Monat ein Antrag für mehrere Betriebsnummern abgegeben wurde (aus einer vorhergehenden Programmversion) und sich bei einer Korrektur Änderungen nur für einzelne Betriebsstätten ergeben, reichen Sie trotzdem auch die unveränderten Leistungsanträge/Abrechnungslisten für diese Kug-Nummer ein. Damit vermeiden Sie Missverständnisse. • Pauschalierte Erstattung von SV-Beiträgen Hinweis: Aktuell liegt ein Entwurf für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ vor. Der Entwurf sieht u. a. hinsichtlich des Zeitraums und der Höhe der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber eine Änderung vor. Beachten Sie, dass Sie mit Lohn und Gehalt 11.65 die aktuell gültige Rechtslage gemäß der „Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ abrechnen können. Demnach werden dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge, die er während des Bezugs von Kug aus dem fiktiven Entgelt alleine tragen muss, ab dem 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form und auf Antrag erstattet. Voraussetzung ist, dass der Betrieb bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt hat. Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick und Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt Folgende Fehler wurden mit der Version bereinigt: • SV-Vortragswerte nach Erstbestückung zu hoch in Verbindung mit Quarantäne / Kinderbetreuung Seit Lohn und Gehalt 11.18 werden bei der Erstbestückung auf Mitarbeiterebene fälschlicherweise die Beträge der Quarantäne und Kinderbetreuung unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto, Registerkarte Quarantäne / Entschädigung Kinderbetreuung (IfSG) zu den Werten unter den Registerkaten SV-Werte, SV-Umlage und SV-Werte Freiwillige-/Privatversicherung addiert. Mit Lohn und Gehalt 11.65 wird der Fehler behoben. Bitte beachten Sie das Datenumsetzungsprotokoll. Dort werden Ihnen die betroffenen Mitarbeiter angezeigt. Weitere Informationen finden Sie im Dokument SV-Vortragswerte nach Erstbestückung zu hoch in Verbindung mit Quarantäne / Kinderbetreuung in Lohn und Gehalt • Bruttoverdienstsumme zu hoch in der Statistik Verdiensterhebung Wenn mit der Lohnabrechnung 04/2021 für bestimmte Mitarbeiter Nachberechnungen durchgeführt wurden, wird für diese Mitarbeiter die Summe des Bruttoverdiensts in der Statistik Verdiensterhebung zu hoch ausgewiesen. Mit Lohn und Gehalt 11.65 wird der Fehler behoben. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Bruttoverdienstsumme zu hoch in der Statistik Verdiensterhebung (Lohn und Gehalt) Folgende weitere gesetzliche Änderungen sowie Programmanpassungen und Neuerungen wurden ebenfalls mit dem Service-Release 11.65 umgesetzt: - Neue Tätigkeitsschlüssel - Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2021 - Änderung der Zahlungsfälligkeit für die Winterbeschäftigungsumlage und den Sozialkassenbeitrag der SOKA-Bau - Erweiterung des tariflichen Ausfallgelds im Dachdeckerhandwerk - Neue Mitarbeiterkopiervariante für nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte - EEL-Meldungen nach Austritt - Namensänderung von DATEV Unternehmen online und DATEV Connect online in Lohn und Gehalt Weitere Informationen zu diesen Änderungen und Neuerungen finden Sie in unseren Dokumenten: Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen Aktuelle Version in Lohn und Gehalt compact/classic/comfort Baulohn - Neuerungen - Übersicht Kennen Sie außerdem schon unseren Infoservice? Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Sie über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Sie können den Infoservice hier abonnieren. 🎥Den Infoservice gibt es auch diesmal wieder als Video. Das Video enthält eine Auswahl an Themen der aktuellen Infoservice-Ausgabe. Viele Grüße aus Nürnberg Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt @Astrid_Preuß @Daniela_Eichler @Darlene_Pfahler @Matthias_Platz @Selina_Heubeck @Nina_Schöneweis
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