Hallo Team Gorke, für die Durchschnittsberechnung der letzten 3 Monate empfehle ich Ihnen für Gehaltsempfänger zwei Standardlohnarten. Hierbei werden die abgerechneten SFN-Zuschläge berücksichtigt, wenn unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der jeweiligen SFN-Lohnart in der Registerkarte "Durchschnitte" das Kontrollkästchen "Betrag" aktiviert ist. Bei der Abrechnung von Urlaub verwenden Sie z. B. die Lohnart 1631 "Urlaubslohn, Tg., DU d.l.3 Mon" und bei Krankheit z. B. die Lohnart 1661 "Lohnfortzahl, Tg., DU d.l.3 Mon". Es handelt sich dabei um Tageslohnarten, welche aus dem Durchschnitt 1 der letzten 3 Monate rechnen. Unter Mandantendaten | Durchschnitte | Gleich bleibende Werte ist eine Eingabe bei Tage notwendig. Diese Tage werden zur Durchschnittsberechnung herangezogen. Beachten Sie, dass unter "Gültig ab" der erste Monat hinterlegt werden muss, welcher in den Durchschnitt eingesteuert werden soll (Bsp.: Abrechnung in 01/2018, Gültig ab 10/2017). Freundliche Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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