Hallo, prüfen Sie, ob unter Mandantendaten | Baulohn | Allgemeine Angaben, Registerkarte Allgemein der Haken "Teilnahme Datenübermittlung an Sozialkasse" gesetzt ist. Auf der Mitarbeiterebene sollte unter Stammdaten | Baulohn | Allgemeine Angaben, Registerkarte Allgemein die Arbeitnehmernummer ZVK hinterlegt sein. Bei einer fehlenden Arbeitnehmernummer ZVK wird nur maximal zwei Monate mit einer vorläufigen Nummer übermittelt. Es gibt mehrere Gründe, dass eine Abmeldung nicht an die Sozialkasse übermittelt wird. Gründe für eine Nichtübermittlung stehen im Verarbeitungsprotokoll. Auf der Mandantenebene unter Mandant | Ausgeben, Auswertungspaket "Protokolle" können Sie sich Verarbeitungsprotokolle aus Vormonaten aufrufen. Damit Sie die Abmeldung nachträglich übermitteln können, hinterlegen Sie beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum im Feld „Letzter abzurechnender Monat:" den aktuellen Abrechnungsmonat. Anschließend führen Sie eine Lohnabrechnung durch. Mit der Lohnabrechnung sollte die Abmeldung zum Senden bereitgestellt werden. Viele Grüße, Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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