Hallo, die Fehlzeit darf nur für reguläre Arbeitstage (Soll-Arbeitstage) erfasst werden an denen ein Verdienstausfall entsteht. An Feiertagen, Wochenenden und Ferien dürfen die Ausfallschlüssel nicht erfasst werden, da Schulen und Kitas im Regelfall zu den Zeiten geschlossen sind. Klären Sie ggf. mit der zuständigen Behörde, welche Tage mit der Entschädigungszahlung erstattet werden. Sind die Anspruchstage sowie Anspruchswochen aufgebraucht, die durch den AG ausgezahlt werden, wird der Arbeitnehmer automatisch mit dem Meldegrund 30 abgemeldet. Da es sich bei der Fehlzeit Entschädigung wegen Kinderbetreuung immer um geschlossene Zeiträume handelt, würde im Anschluss danach direkt wieder Entgelt fließen. Da er aber für weitere 4 Wochen, bzw. Alleinerziehende für weitere 14 Wochen Anspruch auf Entschädigung hat, ist hier kein Entgelt für die Fehltage zu zahlen. In diesem Fall ist in LODAS eine Folgefehlzeit zu erfassen. Da das IfSG § 56 keine Ausführung darüber enthält, wie hier zu verfahren ist, kann die DATEV keine Aussage dazu treffen, welche Fehlzeit hier ggf. zu verwenden ist. Der Arbeitgeber bzw. Lohnabrechner muss sich hier zu Klärung an die betroffene Krankenkasse wenden. Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 1008768 "Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen" in unserer Info-Datenbank. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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