Hallo,
ich musste jetzt in der Lohnabrechnung rückwirkend für 03/2020 einen AN beim KUG herausnehmen, da dieser nicht anspruchsberechtigt ist (gekündigtes Arbeitsverhältnis).
Eigentlich müsste es mir doch einen geänderten Leistungsantrag ohne diesen AN erstellen. - Tut es aber nicht.
Warum? Ein Abruf über die temporäre Auswertungssteuerung hat auch nichts ergeben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Leider wohl ein bekanntes Problem.
Hoffen wir auf's nächste Datev Update.
Im Leistungsantrag können Sie ja ankreuzen, dass in der Aufstellung gekündigte Mitarbeiter aufgelistet sind.
So können Sie der Arbeitsagentur zumindest anzeigen, dass die Person zu entnehmen ist.
Finde es auch erschreckend, dass hier seit Wochen kein Update kommt - das Problem ist seit längerem bekannt.
Viele Grüße,
StarkWo
Hallo,
derzeit kommt es vor, dass bei einer Nachberechnung kein neuer Antrag für Kurzarbeit erstellt wird. Wir haben den Sachverhalt bereits an die Kollegen weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
gibt es schon eine Lösung bei dem Fall, dass nachträglich jemand aus dem Fall rausgenommen werden musste?
Die Arbeitsagentur möchte kein handschriftlich korrigiertes Formular.
Hallo,
die Kollegen arbeiten bereits an der Fehlerursache. Weitere Informationen habe ich aktuell noch nicht.
Hallo Frau Schauer,
wurde der Fehler inzwischen behoben? Muss Ende Juli eine Nachberechnung des Monats April vornehmen.
Gruß
OLJA
Hallo OLJA,
leider gibt es zu diesem Sachverhalt noch keine neue Informationen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Gibt es schon was Neues in diesem Fall?
Die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur möchte weiterhin einen korrigierten Antrag und kann vorher den Antrag vom April nicht bearbeiten.
Hallo,
derzeit gibt es noch keine neuen Informationen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG