Hallo, wenn die Mitarbeiter, die sich nicht bei Arbeitnehmer online registrieren, ihre Lohnabrechnung per Post erhalten sollen, ist es wichtig, dass die Originale der Auswertungsnummern 10, 19 und 65 unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen im Ausgabefach auf Druck geschlüsselt sind. Zum Beispiel mit der Hinterlegung "Druck im Rechenzentrum" oder direkt mit "Versand an PNR/...". Durch die Registrierung eines Mitarbeiters zu Arbeitnehmer online wird das Original der Auswertung automatisch online bereitgestellt. Somit erhalten nur noch Arbeitnehmer, die sich nicht freigeschalten haben, die Abrechnung in Papierform. Achten Sie bitte drauf, dass der Haken "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen, Register Arbeitnehmer online nicht gesetzt ist. Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 1070847.
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