Einen wunderschönen Guten Morgen,
eine Mandantin hat seit 4 Jahren eine Minijobberin im 2. Minijob beschäftigt.
Die Arbeitnehmerin hat nun seit 01/2020 eine Hauptberufliche Beschäftigung dazu.
Jetzt muss ich rückrechnen auf sv-steuerpflichtig mit Lst-Kl 6 . Allerdings rechnet Lodas nur dieses Jahr mit der Kl.6 ab und 2020 mit Lst-Kl 0, da ab 1.3. Anmeldungen ins Vorjahr nicht mehr möglich sind.
Wie kann ich das am besten lösen?
Vielen Dank im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in LODAS ist für Nachberechnungen in das Vorjahr das Zuflussprinzip vorbelegt.
Damit werden Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale im aktuellen Jahr berücksichtigt. Das Vorjahr bleibt unberührt und kann durch die Einkommenssteuererklärung des Mitarbeiters ausgeglichen werden.
Soll das Jahr 2020 korrigiert und eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden, kann für den Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/sonstige Angaben/Versorg. im Feld "Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" das Entstehungsprinzip hinterlegt werden.
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.
In LODAS können Sie das Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen.
Die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr kann nach der Abrechnung Februar nur manuell über Mein ELSTER erfolgen: unter www.elster.de.
Diese und weitere Informationen finden Sie unter der Dokumentennummer 1034430.