Sehr geehrter 0815, leider zeigen alle Links auf Artikel, die lange Zeit vor der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht wurden. Die von Herrn Schulz als EU- Präsident unterschriebene Verordnung tritt bekanntlich am 28.Mai 2018 in Kraft und bislang fehlt uns seitens DATEV eine Roadmap, die wir als kleine Kanzleien gehen sollen. Sicherlich, es gibt verschiedene DATEV- Seminare... Nur beim Überfliegen von EUR-Lex - 32016R0679 - EN - EUR-Lex ist erkennbar, daß kleine Kanzleien zwingend eine Step- to- Step- Unterstützung in Form einer Abhak- Liste benötigen, um den gesetzlichen Vorgaben Genüge zu tun. Eine große Schwierigkeit beim Zusammensuchen von Fakten besteht leider auch darin, daß sich gefühlt 95% alle im Internet gefundenen Artikel auf die alte Rechtslage beschränken, die sich die Richtlinie 95/46/EG berufen, die zum 28.Mai aufgehoben wird, wie z.B. unser altes BSDG. Beim Lesen von Artikeln wie folgenden: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/neue-datenschutz-grundverordnung-in-steuerkanzleien_170_422220.html erkennt man, daß sehr viel anzupacken ist und daß dies nicht ohne standardisierte Hilfe von DATEV funktionieren kann. Gibt es irgendwo eine ToDo- Liste zum Abarbeiten. Auch wäre es hilfreich, wenn uns die Genossenschaft mit einfachen Schulungsunterlagen (mit fertigen Formularen zur Unterschrift) für Mitarbeitern bzw. Checklisten für die EDV versorgen würde, so daß Schritt für schritt alle Kriterien erfüllt werden können. Das betrifft vermutlich insbesondere kleine Kanzleien, die ihre EDV selber oder durch Servicepartner administrieren lassen. erste Frage: Wer kann überhaupt die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten übernehmen, wenn insbesondere bei Mitarbeitern der IT-Abteilung, Personalabteilung und der Geschäftsführung ein Interessenskonflikt angenommen wird?
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