In der Sommer-Version vom Dokumentenkorb wurde die Information "Digitaler Bescheid/Dokument" hinzugefügt, was mich hoffen ließ, dass der Dokumentenkorb dann auch endlich damit mit der Besserwisserei aufhört! Die Hoffnung war leider vergebens, für den Fall, dass keine Empfangsvollmacht in den Stammdaten ist, kann es für den Dokumentenkorb keine Empfangsvollmacht geben. Die Tatsache, dass ich den digitalen Bescheid nur bekommen kann, wenn ich genau eine solche Vollmacht habe, zählt leider nicht. Das ist wirklich tragisch, zumal die Fehlerbehebung aufgrund der vorliegenden, sicheren Information kein Problem wäre, es muss ja nur die Information "digitaler Bescheid" die Information "vorliegende Vollmacht" überschreiben, der Rest kann genau so bleiben! Mit dem Jahreswechsel wird der digitale Bescheid standard und es müssen sich noch viel mehr Berater hier über widersprüchliche Informationen aufregen, bitte ändern. Noch schöner wäre es natürlich, wenn ein digitaler Bescheid die Information "Empfangsvollmacht" in den Stammdaten richtigstellt. @Nicola_Teich bitte schau Dir das mal an, ein elektronischer Bescheid kommt NIE beim Mandanten an.
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