Das hängt am Einkaufsverhalten des Mandanten. Alles was in einem Warenkorb ist, kann auf einer Rechnung landen. Die Lösung ist dementsprechend, dass der Mandant schon im Warenkorb am besten nur ein Produkt hat. Zum Abruf Getmyinvoices oder Invoicefetcher, die machen beiden einen guten Job. Bei der Belegablage handelt es sich um Grundaufzeichnungen, daher ist es grds. der Job des Mandanten, die Rechnungen ordentlich abzulegen. Wenn wir das tun, sind das Sekretariats-Dienste (=besonders teuer). Das Hochladen passiert hoffentlich NICHT über Unternehmen online sondern über ein geteiltes Netzlaufwerk, auf dem der DATEV Belegtransfer aktiv ist!? Im übrigen muss man nicht unbedingt die PDF Dateien splitten, stattdessen den Buchungssatz splitten und mehrere Belege zusammenlassen. Nicht so schön, aber erfüllt weiterhin die Anforderung "retrograde" Prüfbarkeit und ist in Rechnungswesen integriert.
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