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Ausländischer Dienstleister weist 19% USt aus (mit Beispielrechnung)

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letzte Antwort vor 6 Stunden 08:51:42 von RAHagena
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Gutti
Einsteiger
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Der Mandant und Kunde erhält monatliche Rechnungen zu einem Streaming-Abo (Er betreibt eine Bar, bevor sich jemand fragt, was an Sport gucken betrieblich ist)

 

Auf der Rechnung erkennbar ist, dass der Mandant mit Business-Account registriert ist. Es liegt also m.E. ein klassischer Fall einer sonstigen B2B-Leistung mit Ort im Inland und Reverse Charge vor.

Ob der Leistungserbringer in UK sitzt oder - wie seine USt-ID vermuten lässt - in Italien, sei mal dahingestellt.

 

Auf der Rechnung sind nun jedoch 19% deutsche USt ausgewiesen. Wie geht man mit dieser falsch ausgewiesenen USt um? Es handelt sich ja beim Leistungserbringer nicht um irgendeine Klitsche, von der man mal eben eine korrigierte Rechnung anfordern kann.

 

Wir sehen immer wieder falsch ausgewiesene Umsatzsteuer, z.T. von namhaften Firmen, auf Rechnungen für irgendwelche Software, die eigentlich unter Reverse Charge laufen müsste. Oft ist der Kunde schuld, weil er sich als Privatperson dort registriert hat. In diesem Fall ist er aber ja eindeutig als Business-Kunde registriert.

metropolisnetworkneo
Einsteiger
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Hallo, ist denn unter "Deine Daten" die UID deines Mandanten auf der Rechnung aufgeführt? Vielleicht haben die ihn doch als "privaten" Kunden angelegt. Dann wäre die Rechnung "richtig" (bei B2C). LG, MA

Gutti
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
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Der Mandant hat keine USt-ID, da er keine innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Erwerbe tätigt.

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guenther
Fachmann
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Dann sollte er eine USt-Id beantragen und dort in den Kundendaten eintragen. 

mfg Thomas Günther
jena
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Ohne USt-ID kann keine Nettorechnung geschrieben werden, daher beantragen und hinterlegen. Inwiefern DAZN die Rechnungen dann berichtigt/berichtigen muss, vermag ich nicht zu beurteilen 

martin65
Meister
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Nachricht 6 von 11
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Hallo @Gutti ,

 

woher sollte der Streaminganbieter wissen, das der Mandant Unternehmer ist wenn keine ID-Nr. hinterlegt ist?

 

Deshalb ist eine USt-ID-Nr. m.E. unumgänglich.

 

Der Mandant ist - entgegen Ihrer Aussage - Bezieher ausländischer Leistungen. Nämlich die des Streaminganbieters.

 

Sollte tatsächlich deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden, ist eine deutsche Steuer-Nr. oder USt-ID-Nr. notwendig, damit der Vorsteuerabzug möglich ist.

 

Wir beantragen für jeden Mandanten eine USt-ID-Nr.. Und wenn es nur vorsorglich ist.

 

Gruß

 

Martin Heim



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
tu_heggi
Fachmann
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Leider der typische Fall - Mandant bestellt etwas für seinen Betrieb und hat keine USt-ID oder hat Sie nicht angegeben --> DAZN behandelt also richtigerweise den Kunden als Privatperson i.d.R. bedeutet dies USt-Satz des Kunden B2C - hier Deutschland.

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metropolisnetworkneo
Einsteiger
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Nachricht 8 von 11
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Wir beantragen grundsätzlich die UID mit. Kostet ja kein Geld. Man sieht ja, wie schnell man diese Nummer benötigt! Es geht halt nicht nur um innergemeinschaftliche Warenlieferungen sondern ganz häufig um Dienstleistungen.

tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 9 von 11
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Und dann diskutiert man mit dem Finanzamt weil ein Verein eine USt-ID beantragt weil er eben auch (mal) was bei amazon bestellt.🙄

metropolisnetworkneo
Einsteiger
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Nachricht 10 von 11
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Sie sprechen mir aus der Seele! Oder Ärzte... da musste ich ernsthaft auch schon mal mit dem Finanzamt diskutieren, weil "die haben ja keine Umsatzsteuer".

Wollte Ihnen gerne einen Kudo geben, aber irgendwie darf ich das nicht mehr. Vielleicht weil ich nur "Einsteiger" bin.

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RAHagena
Meister
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Nachricht 11 von 11
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Nervig in der Tat, aber alternativlos.

Das Anfordern einer UStID kostet aber in der Realität tatsächlich Geld: Mit UStID ist zwingend eine USt-Erklärung abzugeben.  

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letzte Antwort vor 6 Stunden 08:51:42 von RAHagena
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