Hallo zusammen,
im Zuge der Buchhaltung wurden sämtliche IABs aufgelöst, die im Jahresabschluss des Vorjahres angelegt wurden. Dabei ist ein Wirtschaftsgut zu einem GWG geworden.
Leider habe ich mir darüber zu spät Gedanken gemacht und stehe nun vor einer Abweichung im Anlagevermögen, die ich einfach nicht gelöst bekomme.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir sowohl handels- als auch steuerrechtlich gebucht haben (Bilanz).
Wie geht man in so einem Fall am besten vor – bzw. wie hätte ich idealerweise vorgehen müssen?
Ich befürchte fast, der Drops ist schon gelutscht, und das Ausbaden wird mir nun keine Freude mehr bereiten...
Für jeden Tipp bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich!
Praktikerlösung: 😉
Wenn eine Abweichung nicht gewünscht ist, kann das GWG auch einfach linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Bei der Sofort-AfA für GWG gemäß § 6 Abs.2 EStG handelt es sich um ein Wahlrecht:
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro nicht übersteigen.
Guten Morgen,
so weit war ich dank des anderen Beitrages auch schon :D! Gefällt nur dem Mandanten nicht. Ich bin mir sicher, ich habe hier einfach paar Schritte vertauscht, zum "testen" ist es aber nun leider zu spät, da man das ganze nicht mehr Rückgängig gemacht bekommt... Hab gestern noch angefangen zu löschen und die Buchungen wären weg (zum Glück mache ich mir für sowas immer Snips)
Hallo,
Handelsrechtlich sind IAB und SA ja nicht zugelassen. Dort bleibt es ja bei linearer Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Steuerrechtlich läuft es bei mir über die Afa-Art Nr. 08 "§6II Est Sofortabschreibung" und Verbuchung über "Buchungen erzeugen" mit Haken bei IAB und AHK-Buchung immer problemlos.
Du kannst Du bei dem Anlagegut die Abschreibungsart nachträglich auf GWG Vollabschreibung ändern?! Um den Rest kümmert sich das Programm. Und Du hast zwei Bereiche, Handels- und Steuerrecht, aber das sollte Dich nicht vor Herausforderungen stellen?!
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Das ist mir durchaus bewusst mit dem HR und StR.
Bis zur IAB Auflösung und der Zuordnung der Anschaffung, war auch alles in Ordnung.
Anschließend habe ich die AfA-Art geändert (wie du es schreibst), abgeschrieben und ab hier fingen die Probleme dann an.
Auch war das (in meinem Fall) #650 Konto nicht 0 und #670 ebenfalls nicht (SKR04), was nicht sein dürfte.
Ich habe es nun mit einem Vollabgang gelöst und die fehlenden / falschen Abschreibungen händisch angepasst.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es schöner und besser geregelt werden kann, aber ich hatte keine Nerven mehr dafür :D! Die Lösung interessiert mich dennoch, ist ja eigentlich ein gängiger Fall.
Genau das funktioniert eben nicht! Der Rest des #650er Kontos müsste umgebucht werden auf das #670er GWG Konto und hier dann abgeschrieben werden. Die bisher gelaufenen Abschreibungen auf dem #650er Konto müssten parallel storniert werden. Und die GWG Abschreibung auf dem #670er Konto erscheinen. SO wäre es für mich korrekt.
Ich hoffe, es ist einigermaßen Verständlich...
Ich möchte nicht leugnen, dass ich irgendwo Schritte durcheinander geworfen habe. Aber bis zur Auflösung und Zuordnung sollte alles richtig gelaufen sein.
"Funktioniert nicht" im Sinne von
- die Abschreibungsart lässt sich nicht ändern oder im Sinne von
- die automtisch generierten Buchungen reagieren nicht auf die Änderung?
Hauptsache nun gehts, manchmal muss man auch mal schnitzen.
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In der stb nicht die Voll-, sondern die Sofortabschreibung , also Nr 8 nicht die Nr 4 nehmen und in der BF nicht auf GWG umbuchen, sondern auf bspw Büroausstattung stehen lassen.
Tut mir leid! Funktioniert nicht, im Sinne von „DATEV macht Sachen, die ich nicht möchte“ :D!
Erstmal bin ich bedient, das stimmt. Gelernt hätte ich es dennoch gerne 🙂
Und die DATEV nullt das Konto dann? Da darf ja nichts mehr drauf stehen.
Die DATEV beschreibt ja selbst diese umbuchung. Wenn man aber danach geht, klappt es auch nicht so, wie ich es mir denke.
Genau, das WG wird mit 0 Euro auf dem bspw. Konto Büroausstattung ausgewiesen.
Dann ist bei mir auf jeden Fall etwas schief gelaufen. Aber nochmal teste ich das ganze jetzt nicht. Das nächste GWG wird bestimmt bald kommen.