Ja wir hatten bereits zwei Fälle . Die Gehaltsabrechnung wurde fristgerecht gesendet. Paar Tage nach Sendetermin wollte der Mandat eine Korrektur (Nachzahlung). Säumniszuschläge wurden auf die Nachzahlung festgesetzt . Nur geringe Beträge -aber trotzdem nervig Einmal KV-Beiträge selber überwiesen einmal Lastschriftauftrag (also hier kein Unterschied) Wir werden in solchen Fällen jetzt dem Mandaten raten die Korrekturen im Folgemonat als Nachberechnung zu erfassen. Es kann ja nach Probeabrechnung vorher überwiesen werden. Zum Zweiten Fall: Dazu werde ich die Mandaten zukünftig auffordern mit die Daten zum Gehaltslauf mindestens 1-2 Banktage vor dem 5 letzten Banktag zukommen zu lassen. Das werden nicht alle (immer die selben Kandidaten natürlich) hinbekommen aber dann müssen die eben die Säumniszuschläge zahlen. Ist dann so.
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