Hallo Herr Roth, zunächst einmal muss ich der DATEV großes Lob dafür aussprechen, dass Mannstunden für die Behebung der Probleme bei der Arbeitsbescheinigung abgezweigt hat. Ansonsten liegen, abgesehen vom Nachhalten von Gesetzesänderungen, mittlerweile (verständlich) alle Kapazitäten bei DALO. Besonders Lob dafür, dass endlich erkannt wurde, dass die aktuelle Rechtslage umgesetzt werden muss, in die Bescheinigungen nur die Monate aufzunehmen, die schon abgerechnet worden sind. In der Vergangenheit wurden Initiativen aus unserem Hause dazu stets abgebügelt, zumal sich eben nur mit Vorwegabrechnung abrechnen lässt, was bekannt ist. Bei einem Stundenlöhner war es nicht möglich. Leider hat die DATEV dabei aber bei der Umsetzung das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die DATEV als die uns bzw. unserem Berufsstand gehörende Genossenschaft uns zu dienen verpflichtet ist und dazu geschaffen wurde (Dank an Herrn Sebiger), uns die Arbeit zu ermöglichen und zu erleichtern. Die DATEV ist nicht dem Staat oder deren Institutionen verpflichtet. Wenn ich lese, dass hier auf Problematiken innerhalb der Arbeitsagenturen gehört wird, sollte Ihnen dies keine Sorgen bereiten und keinen Leitfaden für die Ausgestaltung Ihrer Arbeitsweise geben. Insbesondere in diesem Fall bevormunden Sie uns als Anwender und unterstellen, dass das leichtfertige Setzen des Hakens für den Abruf der AB zusammen mit der Lohnabrechnung zu Datenschutzverstößen führt. In vorauseilendem Gehorsam entfernen Sie diese Funktion und erschweren damit unsere Arbeit. Das kann doch nicht wahr sein! Ich appellieren an Sie, die verschiedenen Empfehlungen und auch Klagen all meiner Vorredner ernst zu nehmen und die Funktion aus den vorher reichlich genannten Gründen wieder zu aktivieren, damit sowohl der gesonderte Abruf nach dem letzten zu bescheinigenden Monat als auch der automatische Abruf mit der letzten Abrechnung möglich ist. Ich bin ein totaler Fan der DATEV und Ihrer hervorragenden Arbeit, aber in diesem Fall meinen Sie es mit dem Schutz vor vermeintlichen Verstößen gegen den Datenschutz etwas zu gut. Jeder einzelne von uns muss sich jeden Tag dem Risiko von Rechtsverstößen jeder Art stellen und bewusst sein. In diesem Fall jedoch geht mir der gewollte Schutz davor etwas zu weit. Viele Grüße aus Kiel Martin Seemann
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