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LODAS Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzsamtes

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letzte Antwort am 03.02.2025 11:44:25 von MartinSeemann
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FINDUS100
Einsteiger
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Bei einem Mtarbeiter haben wir einen Pfändungs- und Einziehungsverfügung erhalten. Darauf wird betont, dass der Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen uns als Arbeitgeber auf Auszahlung der sich bei Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleiches für das vergangene Jahr und für das laufende Kalendejahr und für alle folgenden Kalenderjahre ergebenden Erstattungsbeträge gepfändet werden.

 

Wird dies , wenn ich die Pfädung angelegt habe automatisch in Lodas berücksichtigt? Oder muss da irgendwo noch etwas geschlüsselt werden?

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Hallo @FINDUS100 ,

 

das können Sie nicht im Programm hinterlegen, sondern müssen das im Auge behalten:

 

Im Dezember ermitteln Sie im Rahmen einer Probeabrechnung den Betrag, der sich durch den Lohnsteuerausgleich ergibt. Diesen Werte erfassen Sie anschließend als Nettoabzug / individuelle Überweisung, so dass der Wert an das Finanzamt überwiesen wird.

 

Sollte der Mitarbeiter jedoch schon vor der ergangenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung beim Arbeitgeber hinterlegt haben, dass für ihn kein LSt-Ausgleich vorgenommen werden soll, müssten Sie dies in seinen PSD hinterlegen und die oben genannten Berechnungen erübrigen sich.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Moin Findus, 

(ich bin auch ein Petterson&Findus-Fan😉)

ich interpretiere diese Passage in den Pfändungsbeschlüssen immer so, dass im Fall des Lohnsteuer-Jahresausgleiches das pfändbare Netto ggf. um den gutgeschriebenen Steuerbetrag ansteigt und so indirekt die gutgeschriebene Steuer mit in den pfändbaren Betrag eingerechnet wird. 

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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FINDUS100
Einsteiger
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Was meinen Sie zu der Antwort des Einsteigers Hr. Seemann?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@MartinSeemann  schrieb:

 

ich interpretiere diese Passage in den Pfändungsbeschlüssen immer so, dass im Fall des Lohnsteuer-Jahresausgleiches das pfändbare Netto ggf. um den gutgeschriebenen Steuerbetrag ansteigt und so indirekt die gutgeschriebene Steuer mit in den pfändbaren Betrag eingerechnet wird. 

 


Nein, der Anspruch auf Erstattung im Rahmen des LStJA wird in voller Höhe gepfändet, da dieser nicht den Regelungen der Pfändung von Arbeitseinkommen unterliegt (Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 8 Lohnsteuer-Jahresausgleich | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe).

 

Die lässt sich leider -wie @lohnexperte schon schrieb- nicht im Programm hinterlegen, sondern muss gesondert überwacht und manuell erfasst werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
109 Mal angesehen

Vielen Dank Herr Lutz; wieder etwas dazugelernt. Und leider auch, dass wir immer noch zu viel manuell nachhalten müssen. Gerade bei Pfändungen ein leidiges Thema, z. B. wenn es um die Verzinsung geht. Doch für LODAS wird da von der DATEV keine Verbesserung mehr kommen.

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letzte Antwort am 03.02.2025 11:44:25 von MartinSeemann
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