Hallo @Irilone, wenn Sie im Jahre 2024 Nachberechnungen für das Jahr 2023 durchführen, sind diese im Lohnkonto des aktuellen Monats ersichtlich, zum Beispiel auf der Seite "Sozialversicherung Vorjahr/Märzklausel". Die Lohnkonten des Vorjahres werden nicht neu erstellt. Für die euBP gilt: Nachberechnungen in ein Vorjahr werden automatisch für die Prüfung aufbereitet und übermittelt, wenn das Vorjahr an den Prüfungszeitraum grenzt. Diese Nachberechnungen sind mandantennummernbezogen und personalnummernbezogen. Dieses Vorgehen ist eine Vorgabe der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG). Beachten Sie: Seit dem 01.01.2020 gibt es eine Neuerung für Nachberechnungen, die zeitlich nach dem Ende des Prüfungszeitraums liegen, aber den Prüfungszeitraum betreffen. Für diese Nachberechnungen werden die Abrechnungsdaten vom Ende des Prüfungszeitraums bis zum letzten komplett abgerechneten Kalendermonat übermittelt.
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