@Gelöschter Nutzer schrieb: Hallo vw, stimmt, normalerweise gibt das Gesetz eine Richtung vor, allerdings lässt es manchmal einen Interpretationsraum zu. Wie ist das " soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" zu verstehen. Könnte es sein, dass wenn das Steuergesetz diesen Betrag für die Pauschalierung zulässt, es noch üblich ist oder nicht mehr? Gruß Isabella Hallo Isabella, genau so kenne ich es bei den SFN-Zuschlägen. Wenn im Rahmen der steuerfrei möglichen Höchstgrenzen (§3b EStG) gezahlt --> unpfändbar, da im Rahmen des Üblichen (Ausnahme: Unterhaltspfändung - hier gelten besondere Regelungen, da die Jugendämter das verbleibende Nettoeinkommen selbst festlegen dürfen). Gruß, Volker
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