Hallo liebe Community,
ich habe einen Mitarbeiter der zum 08.01. eingetreten ist. Das monatliche Gehalt wurde dementsprechend gekürzt.
Mein Problem: Er hat am 08.01. ebenfalls einen Firmenwagen erhalten. Kann/Muss ich den geldwerten Vorteil ebenfalls kürzen oder wird dieser für den ganzen Monat berechnet?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja es geht nur ganz oder gar nicht 🙂
Hallo,
ich stimme meinen Vorrednern zu. Zum Hintergrund siehe z.B. hier:
Gruß, vw