Hallo,
ich habe mal eine Frage in die Runde:
Mandant teilt mir mit, dass ich mit der Lohnabrechnung Januar bei 2 Mitarbeiter die Tankbelege als Sachbezug abrechnen soll.
Nur ist das so: Die Mitarbeiter tanken, bringen den Tankbeleg und erhalten dann aus der Kasse. Ist das nicht eine nachträgliche Kostenerstattung und kann dann nicht als Sachbezug abgerechnet werden? Oder bin ich da jetzt falsch?
Vielen Dank!
LG
Hallo,
habe dies hier gefunden ...
Im Detail: Bis 2019 konnten auch Erstattungen des Arbeitgebers – etwa gegen Vorlage einer Tankquittung – als steuerfreier Sachbezug behandelt werden. Seit 2020 geht dies nicht mehr: Bei nachträglichen Kostenerstattungen liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Vielleicht zur Sicherheit nochmal den steuerlichen Berater fragen.
Gruß, vw
@Ulrike27_5 schrieb:
Nur ist das so: Die Mitarbeiter tanken, bringen den Tankbeleg und erhalten dann aus der Kasse. Ist das nicht eine nachträgliche Kostenerstattung und kann dann nicht als Sachbezug abgerechnet werden? Oder bin ich da jetzt falsch?
Genau richtig, immer wenn Mitarbeiter Geld bekommen, ist es Barlohn. Damit kein Sachbezug.
Für einen Sachbezug ist entscheidend, dass der AG seinem AN eine Sache gibt.
Solange der übergebene Gutschein nicht wieder zu Geld gemacht werden kann, handelt es sich rechtlich um eine Sache und ein Sachbezug ist möglich.
Damit ist dann auch nicht der Einkauf der Gutscheine das, was den Aufwand auslöst, sondern erst die Übergabe der Gutscheine an den AN.
Ja, das muss über den Lohn laufen, ist ja Barlohn.
Die LA in LuG kenne ich nicht, es muss aber jedenfalls eine Netto-LA sein, die die ausgezahlten Beträge steuer- u. beitragspflichtig hochrechnet.