abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Tankbelege und Sachbezug

4
letzte Antwort am 15.01.2024 11:05:09 von Lila_Lohn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ulrike27_5
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1806 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe mal eine Frage in die Runde: 

 

Mandant teilt mir mit, dass ich mit der Lohnabrechnung Januar bei 2 Mitarbeiter die Tankbelege als Sachbezug abrechnen soll. 

 

Nur ist das so: Die Mitarbeiter tanken, bringen den Tankbeleg und erhalten dann aus der Kasse. Ist das nicht eine nachträgliche Kostenerstattung und kann dann nicht als Sachbezug abgerechnet werden? Oder bin ich da jetzt falsch?

Vielen Dank! 

LG

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1790 Mal angesehen

Hallo,

habe dies hier gefunden ...

 

Im Detail: Bis 2019 konnten auch Erstattungen des Arbeitgebers – etwa gegen Vorlage einer Tankquittung – als steuerfreier Sachbezug behandelt werden. Seit 2020 geht dies nicht mehr: Bei nachträglichen Kostenerstattungen liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Quelle: https://www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de/2021/07/23/lohnextras-wichtige-aenderungen-bei-den-sachbezuegen/

 

Vielleicht zur Sicherheit nochmal den steuerlichen Berater fragen.

 

Gruß, vw

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
0 Kudos
RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1772 Mal angesehen

@Ulrike27_5  schrieb:

 

Nur ist das so: Die Mitarbeiter tanken, bringen den Tankbeleg und erhalten dann aus der Kasse. Ist das nicht eine nachträgliche Kostenerstattung und kann dann nicht als Sachbezug abgerechnet werden? Oder bin ich da jetzt falsch?


Genau richtig, immer wenn Mitarbeiter Geld bekommen, ist es Barlohn. Damit kein Sachbezug. 

Für einen Sachbezug ist entscheidend, dass der AG seinem AN eine Sache gibt.

Solange der übergebene Gutschein nicht wieder zu Geld gemacht werden kann, handelt es sich rechtlich um eine Sache und ein Sachbezug ist möglich. 

Damit ist dann auch nicht der Einkauf der Gutscheine das, was den Aufwand auslöst, sondern erst die Übergabe der Gutscheine an den AN. 

Dokumentierte Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io | DATEV Kollegenseminar Rechnungswesen

Ulrike27_5
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
1761 Mal angesehen

Hallo @vw und @RAHagena

 

vielen Dank für euere Antworten. 

 

Dann war ich doch richtig, dass dies kein Sachbezug ist. 

 

Nur noch eine Frage, muss dies dann auch über den Lohn abgerechnet werden? Wenn ja, gibt es da für LuG eine Lohnart? 

Vielen lieben Dank! 

0 Kudos
Lila_Lohn
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
1676 Mal angesehen

Ja, das muss über den Lohn laufen, ist ja Barlohn.

Die LA in LuG kenne ich nicht, es muss aber jedenfalls eine Netto-LA sein, die die ausgezahlten Beträge steuer- u. beitragspflichtig hochrechnet.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 15.01.2024 11:05:09 von Lila_Lohn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage