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Pauschal versteuerter Verpflegungsmehraufwand i. H. v. 28 € für Abreise-/Anreisetage pfändbar?

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letzte Antwort am 12.02.2024 12:32:07 von vw
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IsabellaAnita
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Hallo zusammen,

 

ist ein pauschal versteuerter Verpflegungsmehraufwand i. H. v. 28 € für Abreise-/Anreisetage pfändbar?

Hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht?

 

Viele Grüße

 

 

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
178 Mal angesehen

Hallo,

hierzu sollte vielleicht §850a ZPO Auskunft geben können:

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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IsabellaAnita
Beginner
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Nachricht 3 von 4
167 Mal angesehen

Hallo vw,

stimmt, normalerweise gibt das Gesetz eine Richtung vor, allerdings lässt es manchmal einen Interpretationsraum zu.  Wie ist das " soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" zu verstehen. Könnte es sein, dass wenn das Steuergesetz diesen Betrag für die Pauschalierung zulässt, es noch üblich ist oder nicht mehr? 

 

Gruß

Isabella

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vw
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
156 Mal angesehen

@IsabellaAnita  schrieb:

Hallo vw,

stimmt, normalerweise gibt das Gesetz eine Richtung vor, allerdings lässt es manchmal einen Interpretationsraum zu.  Wie ist das " soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" zu verstehen. Könnte es sein, dass wenn das Steuergesetz diesen Betrag für die Pauschalierung zulässt, es noch üblich ist oder nicht mehr? 

 

Gruß

Isabella


Hallo Isabella,

genau so kenne ich es bei den SFN-Zuschlägen. Wenn im Rahmen der steuerfrei möglichen Höchstgrenzen (§3b EStG) gezahlt --> unpfändbar, da im Rahmen des Üblichen (Ausnahme: Unterhaltspfändung - hier gelten besondere Regelungen, da die Jugendämter das verbleibende Nettoeinkommen selbst festlegen dürfen).

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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