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Mutterschutz

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letzte Antwort am 20.08.2025 19:09:28 von vw
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Katie98
Beginner
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Hallo zusammen,

wir haben eine Mitarbeiterin, die am 01 Juli 25 ihre Beschäftigung begonnen hat. Ab dem 7. August 2025 beginnt ihre Mutterschutzfrist.

Wir erhalten ständig Fehlermeldungen, in denen steht, dass für die automatische Übermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld die Daten der drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist benötigt werden. Im RZ sind jedoch nicht viele relevante Monatswerte gespeichert.

Bitte aktiviert die entsprechenden Kontrollkästchen für die Verdienstabgabe, um die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zu ermöglichen. Gebt die Werte der drei Monate unter "laufendes oder vereinbartes Netto" ein.

Leider habe ich die benötigten Informationen nicht und wir haben keine Möglichkeit  uns an den alten Arbeitgeber wenden, um diese zu erhalten. Wie können wir das am besten lösen?

Vielen Dank!

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
89 Mal angesehen

Hallo,

folgendes gefunden in Dok. 1021680, Gliederungspunkt 3.3:

 

Wenn für die Mitarbeiterin weniger als 3 Vormonate zur Ermittlung des Zuschusses vorliegen, .......

 

hilft das weiter?

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 20.08.2025 19:09:28 von vw
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