Der §122a AO regelt, dass ab dem 01.01.2026 Bescheide in digitaler Form bekannt gegeben werden dürfen, wenn die zugrunde liegenden Steuererklärungen oder Feststellungserklärungen elektronisch übermittelt wurden. Wie diese gesetzliche Änderung in der Vollmachtsdatenbank umgesetzt wird, ist derzeit noch in Klärung. Sobald konkrete Informationen zur Verfügung stehen, werden diese hier veröffentlicht. Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank - DATEV Hilfe-Center
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