Moin, das wichtigste vorweg: Der Saldo des Kontos #1755 muss immer Null ergeben. Das Verrechnungskonto ist insbesondere deswegen von Nöten, da sich z. B. die VWL-Zahlung meistens aus einem AG-Anteil und einem AN-Anteil zusammensetzt. Der AG-Anteil wird auf ein Aufwandskonto gebucht, da er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, der AN-Anteil wird vom Gehalt des AN abgezogen, d. h. er ist bereits in der Buchung des Gehaltsaufwands enthalten. Dasselbe gilt z. B. für den Sozialversicherungsaufwand - ein Anteil wird vom AG bezahlt, der andere Anteil wird vom Gehalt des AN einbehalten und abgeführt, d. h. auch er ist im Aufwand des Gehalts bereits berücksichtigt. Das Verrechnungskonto ist dafür da, den Aufwand, den der AG für den AN hat auf die unterschiedlichen Kostenkonten zu verteilen und auf der anderen Seite die Zahlungen den unterschiedlichen Verbindlichkeitskonten zuzuweisen. Ein Aufwandskonto für die normale Lohnsteuer (in Abgrenzung zur pauschalen Lohnsteuer) werden Sie z. B. nicht finden (auch sie ist im Bruttogehalt des AN enthalten, solange es sich nicht um pauschale LSt handelt), ein Verbindlichkeitskonto jedoch schon, da die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. Viele Grüße aus dem Norden, bfit
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