@Kubitza1 schrieb: Hallo zusammen, ... In der Einkommensteuerberechnung werden diese 3.294 Euro dann zuerst ganz normal versteuert. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird dann so ermittelt: Ausländische Einkünfte 3.294 Euro x Einkommensteuer laut Splittingtabelle 1.430 Euro : zu versteuerndes Einkommen 27.145 Euro = 174 Euro. Auf diesen Betrag wird dann die Anrechnung der ausländischen Steuer begrenzt, obwohl die insgesamte Steuerbelastung 661 Euro beträgt. Somit würden als Steuerbelastung 487 Euro verbleiben, mit denen die ausländische Immobilie zusätzlich in Deutschland zu besteuern ist. Kann das richtig sein, oder habe ich einfach einen Eingabefehler? Vielen Dank für Hilfe Moin, wieso gehen Sie davon aus, dass 487,00 € als Steuerbelastung verbleiben, mit denen die ausländische Immobilie zusätzlich in Deutschland zu besteuern ist? Wenn ich Ihren Fall durchrechne, komme ich auf das Ergebnis, dass die spanischen Einkünfte i. H. v. 3.294,00 € hier in Deutschland mit einer Steuer in Höhe von 174,00 € belegt werden. In gleicher Höhe wird die spanische Steuer angerechnet, so dass in Deutschland für die spanischen Einkünfte eine Steuerlast von 0,00 € verbleibt. Sollte ich hier einen Denkfehler haben, lasse ich mich gerne korrigieren. Viele Grüße aus dem Norden, bfit
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