Moin, im Wachstumschancengesetz war vorgesehen, dass die Fünftelregelung für Abfindungen im Lohnsteuerverfahren wegfällt. Bitte überprüfen Sie mal, ob es weggefallen ist, da das Wachstumschancengesetz ja bisher nur in Teilen innerhalb von anderen Gesetzesvorlagen umgesetzt wurde. Ich bin der Meinung, dass diese Regelung zum 01.01.2024 umgesetzt wurde, kann das im Moment aber nicht verifizieren. Die betroffenen Arbeitnehmer können die Fünftelregelung dann in ihrer Einkommensteuer-Erklärung beantragen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Viele Grüße aus dem Norden, bfit
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