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Krankenkasse Rückforderung Beiträge abgemeldeter Mitarbeiter

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letzte Antwort am 23.10.2024 13:28:41 von bfit
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SelbstUndStändig
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

unser mittelständischer Betrieb hatte im Zeitraum 01.01.2023 - 25.10.2023 einen Selbstständigen bei uns beschäftigt. Das Bruttoarbeitsentgelt betrug bis zur Abmeldung knappe 13.000,- EUR. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden ordnungsgemäß abgeführt.

 

In 06/2023 kam die zuständige Krankenkasse nun auf uns zu und teilte uns mit, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit bei dem Mitarbeiter vorliegt und er selbst die Beiträge an die Krankenkasse zu entrichten hat. Wir zahlten daraufhin die Arbeitnehmerbeiträge an den Mitarbeiter zurück. 

 

Nun kriegen wir in 10/2024 ein Schreiben, indem wir aufgefordert werden, den Mitarbeiter wieder für den o.g. Zeitraum in 2023 anzumelden und dann wohl die Beiträge zu bezahlen. Als Grund wird genannt, dass der Mitarbeiter sein Gewerbe rückwirkend zum 31.12.2022 abgemeldet hat. 

 

Grundsätzlich wäre das alles überhaupt kein Problem. Nur kriege ich die Arbeitnehmerbeiträge für 2023 wohl nicht wieder zurück, da bei dem Mitarbeiter nichts zu pfänden ist. 

 

Kann uns vielleicht hier ein Mitglied weiterhelfen? 

Vielen Dank. 

 

 

Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Personalwirtschaft verschoben, Kategorie Allgemein zugeordnet.

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 2
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Moin,

 

ich würde mir an Ihrer Stelle mit dem Fall direkt einen Fachanwalt für den Bereich suchen - zwecks Beratung und evtl. Vertretung gegenüber der Krankenkasse.

 

Denn ich vermute mal folgendes: die Krankenkasse hat versucht von Ihrem ehemaligen Angestellten die Beiträge zu bekommen und ist damit gescheitert. Daher würde ich mich auf einen harten Kampf einrichten, wenn Sie die "Beiträge" nicht doppelt zahlen wollen.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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letzte Antwort am 23.10.2024 13:28:41 von bfit
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