Wie wird dann Ihrer Meinung nach hier am besten gehandelt in der Fibu? (einstellungen) und was muss ich dann später beachten, dass der Beleg noch in der Ablage landert, wenn der Mandant letzlich bezahlt hat. Das macht ja dann der Mandant und ich habe nicht die kontrolle darüber, dass dann die ablage richtig läuft oder? Wenn der Mandant den Beleg bearbeitet im DUO, verschiebt er diesen selbst in den "abgelegt" Ordner. Hier ist ein Standardablageordner im DUO hinterlegt. Allerdings belegen wir, falls wir vor dem Mandanten den Beleg bearbeiten den Ablageort um in Posteingang. D.h. dieser Ablageort muss bei den Belegen vom Mandanten zusätzlich abgeändert werden im Vergleich dazu, ist beim originär vom Mandanten bearbeiteten Beleg der Standardablageordner vorgegeben... diesen abschnitt muss ich der verständlichkeit halber noch einmal aufgreifen. also wenn man VOR bearbeitung durch mandanten bucht, sollte UNSER (Kanzlei) Ablageordner der POSTEINGANG bleiben, weil sonst die überichtlichkeit verloren geht und der mandant sonst prüfen müsste, ob es neben dem POSTEINGANG in DUO noch andere "unbearbeitete" belege gibt. Um die Übersicht zu wahren, sollten ALLE unbearbeiteten Belege stets NUR im POSTEINGANG landen. Bingo, so wars gemeint. Den Ablageort POSTEINGANG behält schlüsselt man indem der Haken für die Ablage in ein Register herausgenommen wird. Dann schreiben Sie "...dieser Ablageort muss bei den Belegen vom Mandanten zusätzlich abgeändert werden..." dazu jetzt nochmal konkret gefragt: sie wollen damit sagen, wenn wir so arbeiten wie oben beschrieben, also buchen vor zahlung, dann muss letztlich der Mandant nach bearbeitung und vorbereitung zur Zahlung noch dafür sorgen, dass der beleg aus dem Posteingang verschwindet und in eine ablage wandert, weil er ja schon gebucht wurde und nicht mehr durch unsere Hände gleitet. Korrekt? Fast. Der Ablageort ist beim Mandanten bei den Belegen im Posteingang des DUO automatisch der übliche Ablageort, der für den Zeitraum definiert wurde(FiBu 2019 etc.). Sobald die Kanzlei einen digitalen Beleg, vor der Erfassung durch den Mandanten, bucht, ist bei Bearbeitung vom Mandanten im DUO jetzt nicht mehr der Standardablageort vorbelegt, sondern der Posteingang. Damit der Beleg nach Bearbeitung durch den Mandanten aus dem Posteingang verschwindet und ausschließlich im Rechnungsbuch angezeigt wird, muss der Mandant den Ablageort ändern! Für Sie in der Kanzlei hat dies keine Bedeutung, da Sie als "Ordner" für die Verbuchung alle auswählen und lediglich über gebucht/ungebucht die Belege verarbeiten: Wir haben dies so getestet, weil wir in einer Buchhaltung wirklich jeden gescannten Beleg verbuchen wollen und nicht mit dem Mandanten einen Übergabe und zeitliche Vereinbarung für die Bearbeitung der Eingangsrechnungen vereinbaren wollten. Wenn vom Belegbild gebucht wird, läuft auf beiden Seiten eine autonome Bearbeitung, das war unser Ziel, mit den positiven Effekten des Rechnungsbuches! Für die Eingangsrechnungen werden wir dies in dem Fall wahrscheinlich wieder zurückstellen und mit der Übergabemechanik des Rechnungsbuches arbeiten, also ohne Buchung vom digitalen Belegbild. @DATEV: für die Zukunft wäre es aber wünschenswert nicht zwei Module zu haben sondern eines, dass einen konkreten Prozess perfekt abbildet und noch wenige individuelle Einstellungsvarianten erlaubt. Die Mandanten bei uns, die wenige Belege im Standard mit der Sofort-Zahlungs-Funktion bearbeiten sind vom Rechnungsbuch alle begeistert und es will keiner mehr auf Standard zurück --> Bitte nur erweitert fortsetzen! MfG Tobias Ettl
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