Guten Tag, wie das immer so schön heißt, keine Buchung ohne Beleg. Bei mir hat die DRV auch schon die sv- und st-freien Erstattungen für öffentliche Verkehrsmittel geprüft. Sofern kein Beleg vorliegt, ist die Zahlung nicht sv-frei. Warum? Lohn ist halt sv-pflichtig. Hast du den Beleg nicht, könnte es sein, dass du die SV-Beiträge einfach hinterzogen hast. Ohne Beleg wird bei der DRV Prüfung die AG und AN Anteile nachberechnet. Meistens kommt noch ein schöner Versäumniszuschlag oben drauf. Bei 49 EUR Dt-Ticket und 12 Monaten wären dann nun mal 588,00 EUR. Ich denke nicht, dass das dem Unternehmer gefällt. Der Zuschuss oder die Erstattung für die öffentliche Verkehrsmittel kann unabhängig von den 50 EUR Sachbezug an den Mitarbeiter ausgezahlt werden. Meines Wissens nach auch unabhängig von der Höhe. Es muss halt nur der Beleg/das Ticket/der Abo-Vertrag vorliegen. Es könnten dem MA auch 58 EUR sv- und st-frei erstattet werden, wenn der Beleg vorliegt und die Erstattung zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird. Infos: BMF Schreiben vom 15.08.2019 Sofern der MA mehr erhält als er eigentlich dürfte (Freigrenze). Werden in einem Monat mehr als 50 EUR Sachbezug ausgezahlt, ist der gesamte Betrag (also die 100 EUR) sv- und st-pflichtig. Jegliche Änderungen sind halt bei der Lohnabrechnungsstelle anzugeben. Gruß
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