Hallo,
ich muss eine Bescheinigung nach §312 erstellen.
Für die MA musste ich im Zeitraum 03/23-05/23 eine Nebenbescheinigung nach §313 erstellen.
Gleichbleibend konstant hoch usw.
Mit dem Monat 06/23 habe ich das N bei Bescheinigung nach §313 SGB III hinterlegt, da die MA nun Vollzeit beschäftigt ist.
Die MA tritt nun zum 31.10.24 aus. Also habe ich den Haken "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat erstellen" gesetzt und würde gerne die Bescheinigung §312 erstellen.
In der Probeabrechnung erstellt DATEV mir die Nebeneinkommensbescheinigung vom 01.03.23 bis 31.10.24 mit gleichbleibenden Arbeitseinkommen und gleichbleibender Arbeitszeit in der Höhe von 520,00 EUR.
Geht das im dem Fall nur, wenn ich direkt auf Abrechnung und DÜ Arbeitsbescheinigung gehe?
Den Versand der Nebeneinkommensbescheinigung bekomme ich auch ohne Haken nicht mehr raus.
Freundliche Grüße
Nicole
Nun habe ich die Änderung in der Arbeitszeit "Änderung von Teilzeit auf Vollzeit" gelöscht und die Nebeneinkommensbescheinigung ist nun weg.
Für die Bescheinigung nach §312 muss diese ja eigentlich immer hinterlegt werden.
Hallo Nicole,
Voraussetzung für die automatische Erstellung der Arbeitsbescheinigung ist das Aktivieren des Kontrollkästchen "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung bereitstellen" unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit.
Außerdem erfassen Sie bitte das Austrittsdatum des Mitarbeiters. Mit der Abrechnung Oktober wird das DÜ-Protokoll für die Arbeitsbescheinigung dann automatisch erstellt.
Sofern die Arbeitsbescheinigung weiterhin nicht automatisch erstellt wird, verwenden Sie den manuellen Weg über Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen... Ggf. werden Ihnen im Verarbeitungsprotokoll Fehlermeldungen aufgeführt, weshalb die Bescheinigung nicht erstellt werden kann.
Ich habe den Haken gesetzt und alle Angaben zum Austritt hinterlegt, sodass die Bescheinigung nach §312 erstellt werden kann.
Bei der Probeabrechnung habe ich den Hinweis auf die Änderung der Stunden erhalten. Monat und Grund der Änderung habe ich somit hinterlegt.
Daraufhin erstellt DATEV mir nun die Nebeneinkommensbescheinigung und nicht die Bescheinigung für den ALG1 Antrag.
Damit er mir keine Nebeneinkommensbescheinigung erstellt, habe ich den Haken und die Änderung der Arbeitszeit wieder entfernt.
Hallo Nicole,
d.h. er erstellt Ihnen weiterhin nicht die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB?
Falls dies der Fall ist, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, dann prüfen wir Ihren Sachverhalt individuell.