Vielleicht steh ich ja auch auf dem Schlauch.. aber warum sollte man der Mitarbeiterin die €1,07 abziehen? Wenn Sie währende ihres Mutterschutzes gearbeitet hat, hat sie ja auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn sie aber im Minijob nicht gearbeitet hat, sondern auch dort im Mutterschutz war, dann würde sie doch auch im Minijob Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Die Mitteilung der Krankenkasse mit den €1,07 verwirren mich allerdings ein wenig.. hat die Arbeitnehmerin nur auf €1,07 Anspruch? Hat die Krankenkasse tatsächlich nur €1,07 gezahlt? Oder ist das der Anteil, den der Hauptarbeitgeber gezahlt hat (das erscheint mir jedoch sehr wenig.. was soll das für eine Hauptbeschäftigung sein?), Oder sollt ihr als Nebenarbeitgeber den Betrag zahlen. Ich würde definitiv mal mit der Krankenkasse telefonieren. Gruß Flitze
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