Hallo, haben Sie die pflichtigen SFN-Zuschläge ausschließlich aufgrund von KUG ermittelt? Die gleiche Thematik hatte ich mit der AfA Würzburg. Lt. des Sachbearbeiters haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf pflichtige SFN-Zuschläge bei Bezug von Kurzarbeitergeld. Kein Anspruch = keine Erstattung Hintergrund: Zum einem sind die SFN-Zuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitnehmer nicht krank oder im Urlaub ist - heißt im Umkehrschluss mit den Zuschlägen wird generell gar nicht in den "Topf" eingezahlt. Zum anderen kann ein Arbeitnehmer gar keine SFN-Zuschläge "erwirtschaften", wenn er sich in Kurzarbeit befindet. Anders natürlich bei krank/Urlaub...wäre ein Arbeitnehmer nicht krank oder im Urlaub könnte er Sonntags, Nachts oder an Feiertagen arbeiten und hat daher Anspruch auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Klang/klingt für mich logisch - was natürlich für die betroffenen Arbeitnehmer nicht schön ist. Wer andere Informationen hat, her damit. 🙂
... Mehr anzeigen