Hallo liebe Community,
ein MA ist seit 2016 beschäftig, wir waren bis einschl. 09/2020 Hauptarbeitgeber.
In 10/2020 waren wir (unwissend) Nebenarbeitgeber lt. Finanzamt.
Ab 11/2020 sind wir nun wieder Hauptarbeitgeber.
Lt. Finanzamt müssen wir uns nun als Nebenarbeitgeber zum 31.10.2020 abmelden und zum 01.11.2020 als Hauptarbeitgeber wieder anmelden.
Bin ich in diesem Fenster richtig?
Für die Abmeldung kann ich ja keinen Nebenarbeitgeber wählen... oder wähle ich das unter der Anmeldung aus?
Lieben Dank!
Hallo,
Sie geben im Feld "Meldebeginn" im Bereich "Angaben für die Anmeldung" 01.11.2020 und "Kennzeichnung Arbeitgeber" Hauptarbeitgeber ein und klicken dann auf "Anmeldung". So bekommen Sie die lohnsteuerlichen Merkmale als Hauptarbeitgeber von der FA wieder zurückgemeldet.
Hallo,
dann bekomme ich diese Meldung:
Die genannten Felder sind erfasst.
In dem Screenshot aus Ihrem ersten Beitrag sind die Felder NICHT gefüllt.
Diese werden nicht automatisch aus den Personaldaten übernommen, sondern müssen manuell in der Erfassungsmaske eingetragen werden.
Natürlich habe ich die Felder ausgefüllt, bevor ich auf "Anmelden" geklickt habe.
Sie müssen das Feld "Meldebeginn" im Bereich "Anmeldung" ausfüllen. Sie haben dies im Bereich "Abmeldung" erfasst. 😉
Sie haben den 01.11.2020 unter Angaben für ABMELDUNG erfasst. Sie müssen den 01.11.2020 unten den Angaben ANMELDUNG erfassen und eben die Kennzeichnung "Hauptarbeitgeber. 🙂
Vielen Dank! 🙈
Schwierige Geburt, aber hat hoffentlich nicht weh getan. 🙂
@Uwe_Lutz Danke für die Unterstützung! Zusammen wunderbar gemeistert. 🍻
Die Abmeldung wurde schon erfolgreich zurückgemeldet?
Erst dann klappt auch die Anmeldung.
Ganz wichtig ist, die Fehlerprotokolle in den Auswertungen im Auge zu behalten.
Ansonsten kriegt man nicht mit, dass nichts passiert ist, weil irgendwas doch nicht ganz richtig war. 🙂
vielen Dank nochmal für diesen Hinweis.
Heute habe ich sowohl Ab- als auch Anmeldung zurück bekommen.
Es sind nun alle Daten da wie ich sie brauche.